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Supergefrieren; Auftauen Von Gefriergut - Gaggenau ik 300 254 Gebrauchsanleitung

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de
Max. Gefriervermögen
Lebensmittel sollen möglichst schnell bis
zum Kern durchgefroren werden. Nur so
bleiben Vitamine, Nährwert, Aussehen
und Geschmack erhalten.
Das max. Gefriervermögen Ihres Gerätes
deshalb nicht überschreiten.
Innerhalb 24 Stunden können max.
6 kg Lebensmittel auf der obersten
Glasablage auf einmal eingefroren
werden.
Bereits gefrorene Lebensmittel dürfen
nicht mit den frisch einzufrierenden
Lebensmitteln in Berührung kommen.
Hinweis
Die Gefriergutschale und die unteren
Glasablagen nur zum Lagern von
Gefriergut verwenden. Möglichst keine
Lebensmittel hier eingefrieren.

Supergefrieren

Lagern bereits Lebensmittel in dem
Gefrierraum, ist einige Stunden vor dem
Einlegen frischer Ware das
Supergefrieren einzuschalten.
Im allgemeinen genügen 4-6 Stunden.
Soll das max. Gefriervermögen genutzt
werden, benötigt man 24 Stunden.
Kleinere Mengen Lebensmittel
(bis zu 1 kg) können ohne
Supergefrieren eingefroren werden. Zum
Einschalten des Supergefrierens einfach
die Supergefriertaste
drücken (Taste
Das Kühlaggregat arbeitet jetzt ständig.
Im Gefrierraum wird eine tiefe
Temperatur erreicht.
Das Supergefrieren schaltet sich 24 Std.
nach dem Einschalten automatisch aus
(Taste
erlischt).
22
(Bild 2/11)
leuchtet).
Das Supergefrieren kann auch durch
nochmaliges Drücken der
Supergefriertaste
werden (Taste
Lagerdauer
Um Qualitätsminderungen des
Gefriergutes zu vermeiden, ist es
wichtig, dass die zulässige Lagerdauer
nicht überschritten wird. Die Lagerdauer
richtet sich nach der Art der
Lebensmittel.
Bei -18 °C können Fisch, Wurst, fertige
Speisen und Backwaren bis zu
6 Monaten, Käse, Geflügel, Fleisch bis
zu 8 Monaten und Gemüse und Obst bis
zu 12 Monaten gelagert werden.

Auftauen von Gefriergut

Je nach Art und Verwendungszweck
kann zwischen folgenden Möglichkeiten
gewählt werden.
Bei Raumtemperatur, im Kühlschrank,
im elektrischen Backofen, mit/ohne
Heißluftventilator, im Mikrowellengerät.
An und aufgetautes Gefriergut kann
erneut eingefroren werden, wenn
Fleisch und Fisch nicht länger als einen
Tag, anderes Gefriergut nicht länger als
drei Tage über 3 °C warm war.
Wenn durch Kochen, Braten oder durch
Verarbeiten zu einem Fertiggericht die
Lebensmittel erwärmt wurden und
danach wieder eingefroren wurden,
sollte die max. Lagerdauer nicht mehr
voll ausgenutzt werden.
abgeschaltet
erlischt).

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