Berechtigungen verwalten
12.3.2.2
Neues selbstsigniertes SSL-Zertifikat erstellen und aktivieren
Das vorinstallierte Standardzertifikat beinhaltet Daten, die selbstverständlich nicht kun-
denspezifisch sind.
Wenn Sie mit einem Zertifikat mit kundenspezifischen Daten arbeiten wollen, können Sie
jederzeit ein solches erzeugen und verwenden. Diese Aktion kann auch dann nötig sein,
wenn Sie das Zertifikat erneuern wollen.
i
Wählen Sie in der Primärnavigation Berechtigungen → Zertifikate [→ <mu-name> (MU)].
Ê
Klicken Sie in der Gruppe Aktuelles SSL-Zertifikat auf Neues SSL-Zertifikat erstellen und ak-
Ê
tivieren.
Der Dialog SSL-Zertifikat erstellen und aktivieren öffnet sich.
Machen Sie die notwendigen Angaben. Detaillierte Information zu den Angaben ent-
Ê
nehmen Sie der SE Manager-Hilfe.
Klicken Sie Erstellen und aktivieren.
Ê
Das Zertifikat wird erzeugt, sofort aktiviert und als aktuelles Zertifikat angezeigt.
12.3.2.3
SSL-Zertifikat beantragen
i
U41855-J-Z125-3
Hinweise:
Das Aktivieren des Zertifikats beinhaltet einen automatischen Neustart des
●
Web-Servers.
Da es sich bei dem neuen Zertifikat auch um ein Zertifikat handelt, dessen Ver-
●
trauenswürdigkeit dem Web-Browser nicht bekannt ist, muss es wie das Stan-
dardzertifikat explizit akzeptiert oder importiert werden (siehe
kat im Web-Browser bestätigen/importieren" auf Seite
Ein bereits vorhandener Antrag wird überschrieben.
Führen Sie aus folgenden Gründen zwischen Beantragen eines SSL-Zertifikats (Er-
zeugen des Certificate Signing Request) und Einbringen des signierten Zertifikats
in das System keine Neuinstallation durch und ändern Sie den Hostnamen nicht:
–
Beim Erzeugen des Certificate Signing Request wird dieser mit dem Standard-
SSL-Schlüssel des Systems verknüpft. Falls dieser Schlüssel zwischen dem
Erzeugen des Certificate Signing Request und dem Einbringen des signierten
Zertifikats in das System geändert wird, kann das Zertifikat nicht verwendet
werden.
–
Der Standard-SSL-Schlüssel wird bei Neuinstallation oder beim Ändern des
Hostnamens neu angelegt.
Zertifikate
Abschnitt „Zertifi-
314).
319