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Reifen Und Bremsbeläge Einfahren; Umweltverträglichkeit - Seat Ibiza Betriebsanleitung

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Nicht mit einem Anhänger fahren.
Von 1.000 bis 1.500 Kilometer
Steigern Sie die Fahrleistung allmählich auf
die Höchstgeschwindigkeit bzw. auf die
höchstzulässige Motordrehzahl.
Während der ersten Betriebsstunden weist
der Motor eine höhere innere Reibung auf als
später, wenn sich alle beweglichen Teile auf-
einander eingespielt haben.
Umwelthinweis
Wird der neue Motor schonend eingefahren,
erhöht sich die Lebensdauer des Motors bei
gleichzeitig geringerem Ölverbrauch.
Reifen und Bremsbeläge einfahren
Neue Reifen müssen auf den ersten 500 km,
neue Bremsbeläge auf den ersten 200 km
vorsichtig eingefahren werden.
Während der ersten 200 km kann die vermin-
derte Bremswirkung der neuen Bremsbeläge
durch stärkeren Druck auf das Bremspedal
ausgeglichen werden. Bei einer Vollbrem-
sung mit neuen Bremsbelägen kann jedoch
der Bremsweg etwas länger sein als mit ein-
gefahrenen Bremsbelägen.
Fahren
ACHTUNG
Neue Reifen müssen eingefahren werden,
denn sie haben zu Anfang noch nicht die opti-
male Haftfähigkeit. Es besteht Unfallgefahr!
Fahren Sie während der ersten 500 km ent-
sprechend vorsichtig.
Neue Bremsbeläge müssen sich „einschlei-
fen" und haben auf den ersten 200 km noch
nicht die optimale Reibkraft. Die etwas ver-
minderte Bremskraft können Sie jedoch durch
einen stärkeren Druck auf das Bremspedal
ausgleichen.
Umweltverträglichkeit
Bei der Konstruktion, Materialauswahl und
Herstellung Ihres neuen SEAT spielt der Um-
weltschutz eine wichtige Rolle.
Konstruktive Maßnahmen zur Begünstigung
des Recyclings
Demontagefreundliche Gestaltung der Ver-
bindungen
Vereinfachte Demontage durch Modulbau-
weise
Verbesserte Sortenreinheit der Werkstoffe.
Kennzeichnung von Kunststoffteilen und
Elastomeren nach ISO 1043, ISO 11469 und
ISO 1629.
Materialauswahl
Verwendung von wiederverwertbarem Ma-
terial.
Verwendung von kompatiblen Kunststoffen
innerhalb einer Gruppe, wenn deren Kompo-
nenten nicht leicht voneinander trennbar
sind.
Verwendung von wiederverwertbarem
und/oder wiederverwertetem Material.
Verringerung von flüchtigen Bestandteilen
der Kunststoffe, einschließlich des Geruchs.
Verwendung von FCKW-freien Kältemitteln.
Verbot, abgesehen von den gesetzlich fest-
gelegten Ausnahmen (Anhang II der Richtli-
nie 2000/53/EG über Altfahrzeuge), von
Schmermetallen: Cadmium, Blei, Quecksilber
und sechswertiges Chrom.
Herstellung
Verringerung des Lösungsmittelanteils in
Hohlraumschutzwachsen.
Verwendung von Kunststoffschutzfolien für
den Transport von Fahrzeugen.
Verwendung lösungsmittelfreier Klebstoffe.
Einsatz von FCKW-freien Kältemitteln in Käl-
teerzeugungssystemen.
Recycling und energetische Verwertung von
Abfällen (RDF).
Verbesserung der Abwasserqualität.
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