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Nebenabtriebe Motor / Getriebe; Kompatibilität Zum Basisfahrzeug - Volkswagen 2017 Amarok Aufbaurichtlinie

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2.7 Nebenabtriebe Motor / Getriebe

Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen
Einsatzes ausgewählt werden. (siehe Kap. 1.3.1 „Auswahl Grundfahrzeug")
Sachhinweis
Bei Fahrzeugen mit hohen anteiligen Motorlaufzeiten bei
Fahrzeugstillstand (Arbeitsbetrieb) sind die normalen von
der Volkswagen AG vorgegebenen Wartungsintervalle
des Riementriebes (Keilrippenriemen, Spannrolle,
Umlenkrolle usw.), je nach Einsatzzweck und Kunden-
profil, entsprechend zu verkürzen.
Für einen einwandfreien Betrieb des Nebenabtriebs empfehlen wir Ihnen die Verwendung der ab Werk für das Basisfahrzeug
vorgesehenen Zusatzaggregate (z.B. Kältemittelverdichter).
2.7.1 Kompatibilität zum Basisfahrzeug
Beim nachträglichen Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten wie zum Beispiel dem Kältemittelverdichter ist darauf zu achten,
dass diese kompatibel zum Basisfahrzeug sind.
Die nachfolgenden Punkte sind dabei unbedingt zu berücksichtigen:
Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau einer Klimaanlage sind zu unterlassen.
Die Kapazität der Batterie und die bereitstehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein.
Zusätzliche Absicherung des Klimaanlagenstromkreises (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen").
Die Befestigung von Kältemittelverdichtern ist über den zur Verfügung stehenden Aggregateträger zu realisieren.
Das Gewicht des Zusatzaggregats darf das Gewicht des Original Kältemittelverdichters (siehe Kap. 2.7.3.2) nicht überschreiten.
Durchmesser und Position der Antriebsscheibe des Zusatzaggregats muss mit dem des Original Kältemittelverdichters
übereinstimmen. (siehe Kap. 2.7.3.3)
Es muss ausreichend Bauraum zum Betrieb des Aggregats vorhanden sein.
Die Spurlage des Keilrippenriemens muss mit dem Original identisch sein und die Spezifikation des Keilrippenriemens (siehe
Kap. 2.7.3.4) ist einzuhalten.
Die Spezifikation der Riemenscheibe muss exakt zu der des Keilrippenriemens passen (gleich Breite, Anzahl der Rillen, z.B. 6PK).
Damit der Riemen gut geführt ist, sind „Bundscheiben" (mit Anlaufkante) zu verwenden.
Auf die einwandfreie Verlegung von Leitungen (Bremsschläuche / Kabel und Leitungen) ist zu achten.
Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit darf nicht verschlechtert werden.
Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate sind bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.
Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Montage von Kompaktanlagen (Verdampfer, Kondensator und Gebläse) auf dem Fahrerhausdach,
sind die zulässigen Dachlasten nicht zu überschreiten (siehe Kap. 2.3.1 „Maximale Dachlasten").
Befestigungen am Dach benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung
(siehe Kap. 1.2.2.1 „Unbedenklichkeitsbescheinigung").
Bei Veränderung der serienmäßigen Kälteanlage sind die Füllmengen an Kältemittel und Kältemaschinenöl neu festzulegen und
auf einem Schild am Fahrzeug entsprechend anzugeben.
Für eine UBB Erteilung ist eine Dokumentation der konstruktiven Auslegung der Zusatznebentriebe mit Angabe der
Toleranzlage der Volkswagen AG einzureichen.
Es ist grundsätzlich der serienmäßige dynamische Riemenspanner mit Feder-/Dämpfer Systemen zu verwenden. Starre
Riemenspannelemente dürfen nicht verwendet werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
Der Amarok – Seite 79 von 151

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