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Einhaltung Der Umwelt-Gesetze Und -Vorschriften - Volkswagen 2017 Amarok Aufbaurichtlinie

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1.2.7 Einhaltung der Umwelt-Gesetze und –Vorschriften
Umwelthinweis
Bereits bei der Planung der An- oder Aufbauten sollten,
auch mit Rücksicht auf die gesetzliche Auflage nach der
EU-Richtlinie über Altfahrzeuge 2000/53/EG, die
nachfolgenden Grundsätze für eine umweltgerechte
Konstruktion und Werkstoffwahl berücksichtigt werden.
Die Aufbauhersteller stellen sicher, dass bei den An- und Aufbauten (Umrüstungen) geltende Umwelt-Gesetze und Vorschriften
eingehalten werden, insbesondere die EU-Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge und die REACH-Verordnung VO (EG) 1907/2006
über Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
(„Schwerentflammbarkeit" und bestimmte Flammschutzmittel).
Die Montageunterlagen der Umrüstungen sind vom Fahrzeughalter aufzubewahren und im Falle einer Fahrzeugverschrottung dem
ausführenden Demontagebetrieb bei der Fahrzeugübergabe auszuhändigen.
Auf diese Weise soll die umweltgerechte Verwertung auch für umgerüstete Fahrzeuge sichergestellt werden.
Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze, Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW sind zu vermeiden.
Die EU-Richtlinie 2000/53/EG ist zu berücksichtigen.
Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die stoffliches Recycling und geschlossene Wertstoffkreisläufe ermöglichen.
Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu wählen, dass bei der Produktion nur geringe, gut recyclebare Abfallmengen
entstehen.
Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.
Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbunden, dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe einer Werkstoff-Familie
eingesetzt werden.
Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu halten.
Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recyclatmaterial bzw. mit Recyclatzusätzen hergestellt werden kann.
Auf gute Demontierbarkeit bei recyclingfähigen Bauteilen ist zu achten, z. B. durch Schnappverbindungen, Sollbruchstellen,
gute Zugänglichkeit, Einsatz von Normwerkzeugen.
Einfache, umweltverträgliche Entnahme der Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben etc. ist sicherzustellen.
Wo immer möglich ist auf Lackierung und Beschichtung der Bauteile zu verzichten; stattdessen sind eingefärbte Kunststoffteile
zu verwenden.
Bauteile in unfallgefährdeten Bereichen sind schadenstolerant, reparabel und leicht austauschbar zu gestalten.
Alle Kunststoffteile sind entsprechend dem VDA-Werkstoffblatt 260 („Bauteile von Kraftfahrzeugen; Kennzeichnung der
Werkstoffe") zu kennzeichnen, z. B. „PP-GF30R".
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
1 Allgemeines
Der Amarok – Seite 18 von 151

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