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Nebenabtriebe Motor; Kompatibilität Zum Basisfahrzeug - Volkswagen Der Caddy 2016 Bedienungsanleitung

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2.7 Nebenabtriebe Motor

Bei der Planung des Sonderfahrzeugs sollte die Ausstattung des Basisfahrzeugs bereits entsprechend dem Bedarf des zukünftigen
Einsatzes ausgewählt werden (siehe Kap. 1.5.1 „Auswahl Grundfahrzeug").
Durch die Auswahl der nachfolgenden Sonderumfänge können Sie Ihr Basisfahrzeug im Vorfeld für den Umbau optimieren:
Stärkerer Generator (siehe Kap. 2.5.5)
Batterie in stärkerer Ausführung (siehe Kap. 2.5.4)
Elektrische Schnittstelle für Sonderfahrzeuge (siehe Kap. 2.5.3)
Sachhinweis
Bei Fahrzeugen mit hohen anteiligen Motorlaufzeiten bei
Fahrzeugstillstand (Arbeitsbetrieb) sind die normalen von
der Volkswagen AG vorgegebenen Wartungsintervalle des
Riementriebes (Keilrippenriemen, Spannrolle, Umlenkrolle
usw.) je nach Einsatzzweck und Kundenprofil entsprechend
zu verkürzen.
2.7.1 Kompatibilität zum Basisfahrzeug
Beim nachträglichen Einbau bzw. Wechsel von Zusatzaggregaten wie zum Beispiel dem Kältemittelverdichter ist darauf zu achten,
dass diese kompatibel zum Basisfahrzeug sind.
Die nachfolgenden Punkte sind dabei unbedingt zu berücksichtigen:
Beeinträchtigungen von Fahrzeugteilen sowie deren Funktion durch den Einbau einer Klimaanlage sind zu unterlassen.
Die Kapazität der Batterie und die bereitstehende Leistung des Generators müssen ausreichend dimensioniert sein.
Zusätzliche Absicherung des Klimaanlagenstromkreises (siehe Kap. 2.5.2.1 „Elektrische Leitungen / Sicherungen").
Die Befestigung von Kältemittelverdichtern ist über den zur Verfügung stehenden Aggregateträger zu realisieren.
Das Gewicht des Zusatzaggregats darf das Gewicht des Original Kältemittelverdichters (siehe Kap.2.7.5.2) nicht
überschreiten.
Durchmesser und Position der Antriebsscheibe des Zusatzaggregats muss mit dem des Original Kältemittelverdichters
übereinstimmen. (siehe Abb.2.7.5.3)
Es muss ausreichend Bauraum zum Betrieb des Aggregats vorhanden sein.
Die Spurlage des Keilrippenriemens muss mit dem Original identisch sein und die Spezifikation des Keilrippenriemens (siehe
Kap.2.7.5.4) ist einzuhalten.
Die Spezifikation der Riemenscheiben muss exakt zu der des Keilrippenriemens passen (gleiche Breite, Anzahl der Rillen, z.B.
6PK).
Damit der Riemen gut geführt ist, sind „Bundscheiben" (mit Anlaufkante) zu verwenden.
Auf die einwandfreie Verlegung von Leitungen (Bremsschläuche / Kabel und Leitungen) ist zu achten.
Die Zugänglichkeit der verbauten Aggregate und die einfache Wartungsmöglichkeit darf nicht verschlechtert werden.
Die Betriebsanleitung und das Wartungshandbuch der Zusatzaggregate sind bei Übergabe des Fahrzeugs mitzuliefern.
Die benötigte Luftzufuhr und die Kühlung des Motors darf nicht beeinträchtigt werden.
Bei der Montage von Kompaktanlagen (Verdampfer, Kondensator und Gebläse) auf dem Fahrerhausdach,
sind die zulässigen Dachlasten nicht zu überschreiten (siehe Kap. 2.3.1 „Maximale Dachlasten").
Befestigungen am Dach benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Abteilung (siehe Kap. 1.2.1).
Bei Veränderung der serienmäßigen Kälteanlage sind die Füllmengen an Kältemittel und Kältemaschinenöl neu festzulegen
und auf einem Schild am Fahrzeug entsprechend anzugeben.
Für eine UBB Erteilung ist eine Dokumentation der konstruktiven Auslegung der Zusatznebentriebe mit Angabe der
Toleranzlage der Volkswagen AG einzureichen.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe November 2017
2 Technische Daten für die Planung
Der neue Caddy – Seite 82 von 164

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