2.2.6.6 Verlegen von zusätzlichen Leitungen entlang der Bremsschläuche / Bremsleitungen
An Bremsschläuchen und Bremsleitungen dürfen keine zusätzlichen anderen Leitungen befestigt werden.
Zusätzliche Leitungen müssen unter allen Betriebsbedingungen ausreichenden Abstand von Bremsschläuchen und Bremsleitungen
einhalten und dürfen diese auf keinen Fall berühren oder an ihnen scheuern.
(siehe auch Kap. 2.5.2.1 Elektrische Leitungen / Sicherungen).
2.2.7 Änderung Feder, Federaufhängung, Dämpfer
Die Federcharakteristik darf grundsätzlich nicht verändert werden.
Wir empfehlen die für das aufgebaute Fahrzeug optimal passenden Federn aus dem Lieferprogramm von Volkswagen
zu verwenden.
Änderungen der Federn müssen von einer jeweils zuständigen technischen Prüfstelle/Überwachungsorganisation/Technischen
Dienst begutachtet werden und können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
2.2.8 Radeinstellungen
Veränderungen von Radstellungsgrößen sind unzulässig!
2.2.9 Kotflügel und Radkästen
Der erforderliche Freiraum für die Räder einschließlich Schneeketten muss beachtet werden.
Nähere Angaben finden Sie in den Baumaßzeichnungen.
Bei eigenen Aufbauten ist auf ausreichenden Freiraum für die Rad-Reifenkombination gemäß 92/23/EWG sowie für eine
ausreichende Radabdeckung in Anlehnung an die EG-Richtlinie 78/549/EWG zu achten.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
Der Amarok – Seite 44 von 151