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Antrag Auf Unbedenklichkeitsbescheinigung; Gewährleistung Und Produkthaftung Des Aufbauherstellers - Volkswagen 2017 Amarok Aufbaurichtlinie

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1.2.2.2 Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für die Bewertung im Rahmen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug folgende
Unterlagen und Zeichnungen bei der zuständigen Abteilung (siehe Kap.1.2. „Allgemeine Hinweise" ) einzureichen:
Alle Abweichungen von dieser Volkswagen-Aufbaurichtlinie
Alle Maß-, Gewichts- und Schwerpunktangaben (Wiegebescheinigungen)
Befestigung des Aufbaus am Fahrzeug
Einsatzverhältnisse des Fahrzeugs z. B.
auf schlechten Straßen
bei hohem Staubanfall
in großen Höhen
bei extremen Außentemperaturen
Zertifizierungen (e-Kennzeichen, Sitzzugversuch)
Durch vollständige Unterlagen werden Rückfragen vermieden und die Bearbeitung beschleunigt.
1.2.2.3 Rechtsansprüche
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung besteht nicht.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung und der dabei gewonnenen Erkenntnisse kann die Volkswagen AG
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verweigern.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann auf Einzelfahrzeuge beschränkt werden.
Für bereits fertig gestellte oder ausgelieferte Fahrzeuge kann die nachträgliche Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
abgelehnt werden.
Der Aufbauhersteller ist allein verantwortlich
für die Funktionalität und Kompatibilität seiner Aufbauarbeiten mit dem Grundfahrzeug
für Verkehrs- und Betriebssicherheit
für alle Aufbauarbeiten und eingebauten Teile
1.2.3 Gewährleistung und Produkthaftung des Aufbauherstellers
Für den Lieferumfang des Aufbauherstellers/ Ausrüsters gelten dessen Gewährleistungsbedingungen. Gewährleistungsansprüche
wegen Beanstandungen an diesem Lieferumfang können deshalb nicht im Rahmen der Gewährleistung für Volkswagen
Nutzfahrzeuge geltend gemacht werden.
Mängel an Fremdaufbauten, Fremdeinbauten und Fremdausbauten sowie Mängel am Fahrzeug, die durch diese
verursacht wurden, sind sowohl von der Volkswagen Garantie als auch von der Volkswagen Lack- und Karosseriegarantie
ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zubehör, welches nicht werksseitig eingebaut und /oder geliefert wurde.
Die Verantwortung für Konstruktion und Montage von Auf- und Umbauten liegt ausschließlich beim Aufbauhersteller/ Ausrüster.
Alle vorgenommenen Veränderungen sind durch den Aufbauhersteller/ Ausrüster im Serviceplan zu dokumentieren.
Dieser Serviceplan liegt jedem Volkswagen Fahrzeug bei.
Angesichts der Vielfalt der Veränderungen und der unterschiedlichen Einsatzbedingungen erfolgen die Hinweise der Volkswagen AG
mit der Einschränkung, dass sie keine Erprobung der veränderten Fahrzeuge durchgeführt hat.
Durch die Veränderungen können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges ändern.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
1 Allgemeines
Der Amarok – Seite 15 von 151

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