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Interieur; Sicherheitsausstattung - Volkswagen 2017 Amarok Aufbaurichtlinie

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3.2 Interieur

Bei Umbauten sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:
Die Fahrer- bzw. Beifahrer-Airbag-Einheiten, die Airbags und die Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände.
Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und sind deshalb
beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau sowie Entsorgung
dürfen nur durch geschultes Personal und unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorschriften erfolgen.
Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie müssen die Kriterien der Kopfaufschlagprüfungen nach
ECE-R 21 erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Entfaltungsbereiche der Airbags (Holzdekore, zusätzliche Einbauten,
Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.).
Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der Aufreißnähte der
Airbags sind nicht zulässig.
Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Oberflächen zu gestalten.
Einbauten müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt und fest montiert sein.
Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewährleistet sein.
Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen führen
können.

3.2.1 Sicherheitsausstattung

Warnhinweis
Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des
Fahrzeugs wie:
Änderungen der Sitze und eine damit veränderte
Kinematik der Insassen im Crashfall
Änderungen des Vorbaus
Einbauten von Teilen in der Nähe der
Austrittsöffnungen und im Entfaltungsbereich der
Airbags. (Siehe Betriebsanleitung des Fahrzeugs)
Einbau von Fremdsitzen
Änderungen an den Türen
ist die sichere Funktion von Frontairbag,
Seitenairbag und Gurtstraffern nicht mehr
gewährleistet. Personenschäden können die Folge
sein.
In der Nähe des Airbag-Steuergerätes oder der Sensor-Montageorte dürfen keine schwingungserzeugenden Fahrzeugteile befestigt
werden.
Unzulässig sind Änderungen der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-Steuergerätes oder der Satellitensensoren. (Siehe hierzu auch
Kapitel 2.4.1 „Änderungen im Bereich der Airbags")
Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Der Amarok – Seite 104 von 151

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