3.2 Interieur
Bei Umbauten sind die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:
Die Fahrer- bzw. Beifahrer-Airbag-Einheiten, die Airbags und die Gurtstraffer sind pyrotechnische Gegenstände.
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Der Umgang, die Beförderung und die Lagerung unterliegen dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und sind deshalb
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beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzumelden Erwerb, Beförderung, Aufbewahrung, Ein- und Ausbau sowie Entsorgung
dürfen nur durch geschultes Personal und unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorschriften erfolgen.
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Änderungen im Cockpitbereich und oberhalb der Brüstungslinie müssen die Kriterien der Kopfaufschlagprüfungen nach
ECE-R 21 erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Entfaltungsbereiche der Airbags (Holzdekore, zusätzliche Einbauten,
Handyhalter, Flaschenhalter o.ä.).
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Lackierungen oder Oberflächenbehandlungen der Instrumententafel, des Lenkradpralltopfes sowie der Aufreißnähte der
Airbags sind nicht zulässig.
Zulässige Schwerpunktlage sowie Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
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Der Innenausbau ist mit weichen Kanten und Oberflächen zu gestalten.
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Einbauten müssen aus schwer entflammbarem Material hergestellt und fest montiert sein.
Ein ungehinderter Zugang zu den Sitzen muss gewährleistet sein.
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Im Bereich der Sitzplätze dürfen sich keine vorstehenden Teile, Ecken oder Kanten befinden, die zu Verletzungen führen
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können.
3.2.1 Sicherheitsausstattung
Warnhinweis
Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des
Fahrzeugs wie:
Änderungen der Sitze und eine damit veränderte
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Kinematik der Insassen im Crashfall
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Änderungen des Vorbaus
Einbauten von Teilen in der Nähe der
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Austrittsöffnungen und im Entfaltungsbereich der
Airbags. (Siehe Betriebsanleitung des Fahrzeugs)
Einbau von Fremdsitzen
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Änderungen an den Türen
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ist die sichere Funktion von Frontairbag,
Seitenairbag und Gurtstraffern nicht mehr
gewährleistet. Personenschäden können die Folge
sein.
In der Nähe des Airbag-Steuergerätes oder der Sensor-Montageorte dürfen keine schwingungserzeugenden Fahrzeugteile befestigt
werden.
Unzulässig sind Änderungen der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-Steuergerätes oder der Satellitensensoren. (Siehe hierzu auch
Kapitel 2.4.1 „Änderungen im Bereich der Airbags")
Informationen zu den Entfaltungsbereichen der Airbags finden Sie in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
3 Änderungen an geschlossenen Aufbauten
Der Amarok – Seite 104 von 151