5.8 Kranaufbauten und Aufzugsysteme
Bitte beachten Sie bei Ihrem Umbau die nachfolgenden Punkte:
Die Krangröße muss auf die Fahrgestellgröße abgestimmt sein.
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Zur Entlastung des Rahmens müssen Ladekräne auf einem Montagerahmen befestigt werden.
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Mit Hilfe einer Gewichtsbilanz ist die Einhaltung der zulässigen Achslasten zu überprüfen.
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Die Standsicherheit des Fahrzeugs muss durch den Aufbauhersteller gewährleistet sein.
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Der Schwenkbereich des Krans muss entsprechend begrenzt werden.
Auf Fahrzeugen montierte Ladekräne müssen in der Bundesrepublik Deutschland den
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Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen.
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Länderspezifische gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
Die Montageanweisung des Kranherstellers ist zu beachten.
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Bitte setzen Sie sich mit uns vor einem Umbau in Verbindung (siehe Kapitel 1.2.1.)
Bitte berücksichtigen Sie bei ihrem Umbau auch die nachfolgenden Kapitel der Aufbaurichtlinie:
2.2 „Fahrwerk"
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2.2.1 „Zulässige Gewichte und Leergewichte"
2.3.2 „Änderungen am Rohbau"
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2.5.2.1 „Elektrische Leitungen und Sicherungen"
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2.5.2.3 „Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte"
2.7.2 „Nebenabtriebe"
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3.1 „Rohbau Karosserie"
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2.5.2.4. „Nachträglicher Einbau elektrischer Geräte"
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Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
5 Ausführungen von Sonderaufbauten
Der Amarok – Seite 128 von 151