2.9 Anheben des Fahrzeugs
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Mit Hebebühnen:
Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden (siehe Betriebsanweisung).
Mit einem Wagenheber:
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Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber bei allen Fahrzeugvarianten siehe Betriebsanleitung (Bei allen
Fahrgestellen ohne Serienaufbauten). Der Wagenheber muss vom Aufbauhersteller mit dem Gewicht des Aufbaus abgestimmt
werden. Die Aufnahmepunkte für Hebebühnen am Leiterrahmen können benutzt werden (mit großflächigen Unterlagen) und
müssen auch nach Umbau zugänglich sein. Wenn dies nicht möglich ist sollten alternative Aufnahmen geschaffen werden.
Volkswagen Nutzfahrzeuge – Aufbaurichtlinien – Ausgabe Mai 2017
Der Amarok – Seite 101 von 151