(Für andere EU-Länder gelten andere Bestimmungen! Bitte informieren Sie sich bei der für Ihr Land zuständigen Behörde)
Für die Verwendung von Fernsteuersendern im 35-MHz-Band muß vor Inbetriebnahme bei der für Sie zuständigen Außenstelle der Regulierungsbehörde ein Antrag auf Zuteilung von Frequenzen gestellt
werden. Diese Zuteilung ist personenbezogen, und muss, selbst wenn mehrere Fernsteuersender von einer Person betrieben werden, nur einmal beantragt werden.
Fernsteueranlagen für das 27- und 40-MHz-Band dürfen anmelde- und gebührenfrei betrieben werden.
Muster-Antragsformular für Sender im 35-MHz-Band
152 Anhang
0711/76365
Stuttgart, 19.04.2003
20.04.2003
Außenstellen der Regulierungsbehörde
Antragsformulare können bei der für Ihren Bezirk zuständigen Außenstelle der
Regulierungsbehörde bezogen werden. Das Antragsformular und weitere In-
formationen finden Sie auch im Internet unter „http://www.regtp.de".
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