ProCon Streamline ..HE
Regelmäßig nicht übernommen werden die Kosten der Su-
che nach der jeweiligen Störung bzw. nach deren Ursache.
Im Interesse einer schnelleren und zügigen Abwicklung
des Gewährleistungsfalles und der Erstattung Ihrer Kosten
sind uns zur Abrechnung regelmäßig einzureichen:
- Die jeweilige Rechnung, ausgestellt auf Intercal,
- Arbeitsnachweis des Monteurs, der die Reparatur und
Fehlerbehebung durchgeführt hat,
- im Falle des Austausches eines Bauteils, das defekte
Bauteil mit Fehlerbeschreibung gemäß des Rückholan-
trages,
- Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen
Wartung und Erfüllung der Gewährleistungsbedingun-
gen
Gleichfalls ist uns unaufgefordert mitzuteilen:
- die Seriennummer der gekauften Einheit des reparierten
Intercal Produktes und
- die Rechnungsnummer und das Datum unseres Kauf-
vertrages bzw. unserer Lieferung gemäß des Rückho-
lantrages
Mit Einreichung der ordnungsgemäßen Abrechnung und
Zahlung durch Intercal sind jegliche Gewährleistungsrechte
im Hinblick auf den beanstandeten Mangel gegen uns er-
ledigt.
Sollte die Ursache einer Reklamation an einem unserer
Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht schnell
und eindeutig zu erkennen und zu ermitteln sein, empfeh-
len wir darüber hinaus, unseren Intercal Kundendienst an-
zufordern. In diesem Fall kann eine Berechnung von be-
reits durch-geführten Leistungen nicht akzeptiert werden.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen
sind Verschleißteile wie z. B. Zündelektroden, Dichtungen
etc.
7.1.2 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Gerätes innerhalb der Gewährleistung erneuert werden
müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Gerät auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn dies ei-
ne Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein üblichen
kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewähr-
leistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei be-
stimmungsgemäßem Gebrauch des Produktes im
Rahmen der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht
werden müssen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht ge-
kühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Ge-
räten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung
im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im
Rahmen eines bestehenden Gewährleistungsan-
spruchs.
Gewährleistung
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