Gewährleistung
7
Gewährleistung
7.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von Intercal mit den
vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen abweichenden
Vereinbarung anwendbaren Gewährleistungsregelungen
sind in ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet unter
www.Intercal.de abrufbar.
7.1.1 Gewährleistungsbedingungen
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende
Gewährleistungen
Gerätetyp
Brennwertgeräte
Gewähr-
leistungs-
24 Monate
zeit
- 60 Monate auf
Wärmetauscher
- Für das Gas-
Brennwertgerät
ProCon Kompakt
verlängert sich die
Erweiterte
Verjährungsfrist
Gewähr-
für Undichtigkeit
leistung
des Heizkessel-
körpers auf 120
Monate, wenn
sämtliche unten
genannten Bedin-
gungen erfüllt sind
- Jährliche Wartung
- Einhaltung unse-
Bedingung
rer Wartungs- und
Pflegehinweise
Kostenloser Ersatz
Leistung
defekter Teile
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbe-
triebnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter
Lieferung.
Exklusiv und vorrangig bieten wir unseren Fachbetrieben
die direkte Abwicklung aufgetretener Gewährleistungsfälle
mit dem Endkunden vor Ort sowie deren schnelle und un-
komplizierte Abrechnung mit uns an.
100/108
Speicher
24 Monate /
60 Monate
60 Monate auf Spei-
cher
- Jährliche Wartung
- Einhaltung unse-
rer Wartungs- und
Pflegehinweise
Kostenloser Ersatz
defekter Teile
ProCon Streamline ..HE
Anstelle von Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung
oder Schadenersatz übernimmt Intercal innerhalb der Ge-
währleitungsfrist die Kosten der erfolgreichen Mangelbe-
seitigung/Reparatur eines Intercal Produktes durch den
Fachbetrieb im Rahmen einer berechtigten Gewährleis-
tungsinanspruchnahme durch den Endkunden.
Voraussetzung unserer Einstandspflicht ist, dass das Pro-
dukt direkt von uns bezogen wurde sowie, dass mindes-
tens ein Mitarbeiter des Fach-betriebes von uns auf die
Reparatur des betreffenden Produktes geschult worden ist
und dass der Fachbetrieb alle Ersatzteile aus unserem Er-
satzteilvorschlag stetig auf Vorrat hält.
Nach Anerkennung des Gewährleistungsfalles durch uns
übernehmen wir, nach vorheriger Abstimmung, die Kosten
der erfolgreichen Arbeitsleistung, die zur Behebung des
Fehlers an dem Intercal Produkt notwendig war. Arbeits-
leistung sowie Anfahrt werden nach den jeweils geltenden
pauschalen Vergütungssätzen abgerechnet. Defekte Bau-
teile werden von uns kostenfrei ersetzt. Zuschläge jeder
Art, Bearbeitungsgebühren oder Bearbeitungspauschalen
sowie sonstige Aufwendungen für Büroarbeiten können
leider nicht ersetzt werden.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparatur-
versuche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt Intercal auch die
Kosten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspau-
schale), wenn dies für den Austausch der Einheit oder des
Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behe-
bung des Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor
Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig
wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht
erkannt werden konnte.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparatur-
versuche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt Intercal auch die
Kosten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspau-
schale), wenn dies für den Austausch der Einheit oder des
Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behe-
bung des Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor
Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig
wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht
erkannt werden konnte.