Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Fertigungsunterlagen; Zeichnungen; Fertigungskontrollen; Heizkessel Aus Stahl Und Solche Aus Ne-Metallen - Froling TX 200 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-119
Die durch den Hersteller in den technischen Unterlagen anzugebenden Bereiche des Förderdruckes sind
einzuhalten.
In der Bedienungsanleitung ist der ordnungsgemäße, gefahrlose Betrieb der Anlage zu beschreiben und auf
die bei unsachgemäßem Betrieb auftretenden Gefahren hinzuweisen.
Die geprüfte Kesseltype TX 150 erfüllt bei bestimmungs- und sachgemäßen Betrieb der Anlage die in
Punkt 3.1.1 des Berichtes angeführten allgemeinen Bauanforderungen der ÖNORM EN 303-5:1999.

3.1.2 Fertigungsunterlagen

3.1.2.1 Zeichnungen

In den der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergebenen Unterlagen werden angegeben:
die festgelegten Werkstoffe;
-
die Schweißverfahren, die Nahtform und die Schweißzusatzwerkstoffe;
-
die zulässige Betriebstemperatur in °C;
-
der maximal zulässige Betriebsüberdruck in bar;
-
der Prüfüberdruck in bar;
-
die Nenn-Wärmeleistung in kW in Abhängigkeit vom Brennstoff
-

3.1.2.2 Fertigungskontrollen

Über die im Fertigungsablauf notwendigen Kontrollen und Prüfungen muss ein Qualitätshandbuch erstellt
werden.
Der Hersteller hat sich vor der Fertigungsaufnahme bzw. in der laufenden Fertigung nach den Bedingungen
seines Qualitäts-Sicherungssystems davon zu überzeugen, dass die Bauausführung den Konstruktions-
vorschriften entspricht, dass die vorgeschriebenen Werkstoffe in der Fertigung verwendet worden sind, die
Schweißung ordnungsgemäß ausgeführt und alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich durchgeführt worden
sind.
Ein Qualitäts-Handbuch und ein durch die TÜV Cert-Zertifizierungsstelle des TÜV Österreich nach EN ISO
9001:2008 geprüftes Managementsystem liegt für den Geltungsbereich Entwicklung, Produktion, Vertrieb und
Service von Biomassefeuerungsanlagen beim Kesselhersteller vor.

3.1.3 Heizkessel aus Stahl und solche aus NE-Metallen

Beim Kesselhersteller lag zum Prüfungszeitpunkt ein Zertifikat des TÜV AUSTRIA mit der Nr. A/027/07 vom
08.11.2007 vor, dass die Bestimmungen des § 14 Kesselgesetz (BGBl. Nr. 211/1992) erfüllt sind.
3.1.3.1 Ausführen von Schweißarbeiten
Kesselhersteller, die Schweißarbeiten durchführen, müssen die Anforderungen von EN 287, Teil 1 und Teil 2
erfüllen.
Es sind hierbei einzusetzen:
nur geprüfte Schweißer mit der für den zu verarbeitenden Werkstoff notwendigen Qualifikation
-
geeignete Einrichtungen, um die Schweißarbeiten einwandfrei ausführen zu können
-
sachkundiges Schweißaufsichtspersonal (mindestens 1 qualifizierter Schweißfachmann,
-
hier: 1 Schweißtechnologe und 3 Schweißwerkmeister)
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Seite 15 von 56

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Pb 056 01 13Tx 150Tx 250

Inhaltsverzeichnis