Der Strahlungsbereich von 800 mm ab Feuerraumscheibe kann bei
Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten Strahlungsschutzes auf
400 mm verringert werden. Der belüftete Abstand des Strahlungs-
schutzes muss dabei mindestens 20 mm betragen. Alternativ kann
der zu schützende Bereich der seitlichen Wand aus nicht brennbarem
Material z.B. Naturstein, Kachel, Fliesen, Marmor, Granit oder anderen
mineralischen Baustoffen hergestellt werden.
11.1.2 SIM DECKENBÜNDIG
Die Aufbausituation ist an einer hinteren brennbaren und zu schüt
zenden Wand dargestellt.
Wird die SIM-Kaminanlage mit optionalen
Erweiterungsmodulen deckenbündig auf-
gebaut, muss für alle SIM-Kaminanlagen
der Abstand zur hinteren Anbauwand von
50 mm und zum anderen, wie bereits in
Punkt „11.1.1 SIM Kaminanlage" beschrie-
ben, auch der seitliche Mindestabstand
eingehalten werden.
Eine obere Dämmplatte aus Calciumsili-
kat mit einer Stärke von 60 mm ist in die
Kaminanlage einzusetzen, die die Heiz-
kammer von oben dämmt und somit die
Decke schützt! Diese ist optional und inklu-
sive Aufhängungsvorrichtung als Dämmset
bei uns erhältlich.
Es sind Zuluftgitter für den Warmluftaustritt
der Kaminanlage in die Betonelemente
einzu-setzen, die unterhalb des Dämmsets
positioniert sein müssen! Der Abstand von
500 mm von Oberkante der Zuluftgitter bis
zur Decke muss gegeben sein!
Die Größe des Zuluftquerschnittes für Ihre
Brennzelle entnehmen Sie bitte dem Punkt
„technische Daten" der separat beigeleg-
ten Aufbauanleitung für Brennzellen. Dazu
benötigte Ausschnitte in dem Betonele-
ment sind selbstständig, nach Anleitung
wie in Punkt „9.1. Verbrennungsluftseiti-
ger Anschluss" beschrieben, zu erstellen.
Es sind keine Vertiefungen oder Ähnliches
vorgesehen.
innenliegendes Dämmset
D 16
Die Platzierung des Zuluftgitters ist so zu wählen, dass zwischen Ober-
kante des Gitters und Decke ein Abstand von 500 mm besteht!
Einzuhaltende Abstände zur seitlichen Wand entnehmen Sie bitte dem
Punkt „11.1.1 SIM Kaminanlage".