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Handhabung, Wartung Und Pflege; Instandhaltungsanweisung; Nachprüfpflicht; Triebwerk - auto gyro Calidus Flug- Und Betriebshandbuch

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8 .
H an dh a bu ng , Wa r t un g un d P f le ge
Dieses Kapitel enthält Empfehlungen des Herstellers über die richtige Handhabung des
Tragschraubers am Boden.
Es gibt auch Empfehlungen für Wartung und Pflege, die eingehalten werden sollten, um
Leistung und Zuverlässigkeit zu erhalten.
Die regelmäßige Pflege und Reinhaltung von Triebwerk, Luftschraube, Rotorsystem und
Verkleidung ist die erste Voraussetzung für die Betriebssicherheit. Sie ist in Zeiträumen
entsprechend der Nutzung und Witterung vorzunehmen.
Öffnungen zum Triebwerk und Fahrtmesser sollten nach dem Flug verschlossen werden
(Insekten, Vögel etc.). Verschmutzungen des Tragschraubers können mit sauberem Was-
ser, evtl. mit Reinigungszusätzen, beseitigt werden.
Der Abstellplatz des Gerätes sollte trocken, sonnen- und windgeschützt sein. Steht der
Tragschrauber dauernd im Freien, so ist er durch Feuchtigkeit, Sonnen- und Windeinwir-
kung starker Alterung und Korrosion ausgesetzt.
8.1

Instandhaltungsanweisung

8.2
Nachprüfpflicht
Gemäß Luftverkehrsgesetz besteht in Deutschland die Verpflichtung des Halters, jähr-
liche Nachprüfungen durch einen Luftfahrtprüfer Klasse 5 „Tragschrauber" durchführen zu
lassen. Derzeit wird dies vom DULV durchgeführt. Die jeweils gültigen Regelungen sind
dort zu erfragen. Auch der Hersteller kann Nachprüfungen durchführen, sofern er einen
Prüfer Kl.5 beschäftigt.
8.3

Triebwerk

Das Triebwerk muss in Anlehnung an die im Motorhandbuch angegebenen Verfahren und
Intervalle gewartet und überprüft werden. Eine Generalüberholung (TBO) ist spätestens
bei 914 UL nach 1200, bei 912 ULS nach 1500 Betriebsstunden vom Motorenhersteller
vorgegeben.
TÄGLICHE KONTROLLE
25 – STUNDEN-KONTROLLE
50 – STUNDEN-KONTROLLE
100 – STUNDEN-KONTROLLE
8.4

Rahmen

Bei 1500 h ist der Rahmen vom Hersteller zu prüfen. Die notwendigen Wartungsarbeiten
im Rahmen der TBO sind rein zerstörungsfreie Prüfungen und erfordern nicht zwangswei-
se die Erneuerung der Bauteile, sofern keine Fehler festgestellt werden.
8.5

Rotor

Bei 1500 h ist der Rotor vom Hersteller zu prüfen. Die notwendigen Wartungsarbeiten im
Rahmen der TBO sind rein zerstörungsfreie Prüfungen und erfordern nicht zwangsweise
die Erneuerung der Bauteile, sofern keine Fehler festgestellt werden.
Revisionsstand 1.4
siehe Vorflugprüfung gemäß Pkt. 4.3
nach Motorhandbuch und 25h Protokoll
nach Motorhandbuch
min. einmal jährlich gemäß AutoGyro-Protokoll
Ausgabedatum: 08.02.2011
8-1

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