4.4
Checkliste Ansichten
27 28,29,30 31
21 7 5,6 4 1
20 18,19 15,24 17 16 2,3
22,23 25,26 8 32,33 34
13,14 9,10 11,12 36
Achtung
Das Handbuch ist kein Ersatz für eine theoretische sowie praktische Ausbildung
zum Betreiben dieses Tragschraubers.
Die Nichtbeachtung kann fatale Folgen haben.
Vor Aufnahme des Flugbetriebes und vor jedem Flug, hat der verantwortliche
Pilot eine Sichtprüfung des Tragschraubers durchzuführen.
Die dazu notwendige Sachkenntnis wird während der Pilotenausbildung
vermittelt, spezielle Details auch bei der Geräteeinweisung.
Besondere Beachtung ist hierbei den Steuerorganen zu widmen.
Revisionsstand 1.4
Ausgabedatum: 08.02.2011
4-5