Elektrische Installation
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Installationsvorschriften
5.2.10 Aufstellungshöhen über 1000 m NN
5.2.11 Schutzeinrichtungen
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DRC-Antriebseinheiten können Sie unter folgenden Randbedingungen in Höhen ab
1000 m über NN bis maximal 4000 m über NN
•
Die Dauernennleistung reduziert sich aufgrund der verminderten Kühlung über
1000 m (siehe Kapitel "Technische Daten und Maßblätter").
•
Die Luft- und Kriechstrecken sind ab 2000 m über NN nur für Überspannungsklasse
2 ausreichend. Wenn für die Installation die Überspannungsklasse 3 gefordert wird,
muss durch einen zusätzlichen externen Überspannungsschutz gewährleistet wer-
den, dass Überspannungsspitzen auf 2,5 kV Phase-Phase und Phase-Erde be-
grenzt werden.
•
Falls Sichere Elektrische Trennung gefordert wird, muss diese in Höhen ab 2000 m
über NN außerhalb des Geräts realisiert werden (Sichere Elektrische Trennung nach
EN 61800-5-1).
•
In Aufstellungshöhen zwischen 2000 m bis 4000 m über NN reduzieren sich die zu-
lässigen Netznennspannungen wie folgt:
– um 6 V je 100 m
•
DRC-Antriebseinheiten besitzen integrierte Schutzeinrichtungen gegen Überlas-
tung.
•
Der Leitungsschutz muss durch externe Überlasteinrichtungen realisiert werden.
•
Bezüglich Kabelquerschnitt, Spannungsfall und Verlegeart müssen die einschlä-
gigen Normen beachtet werden.
1) Die maximale Höhe ist durch die bei geringerer Luftdichte verminderte Durchschlagfestigkeit begrenzt.
1)
einsetzen.
Betriebsanleitung – Elektronikmotor DRC.-..-DAC