7.12.3 Leistungshebel und Propellerverstellhebel
Der schwarze Leistungs- und der blaue Propellerverstellhebel befinden sich auf der
Bedienkonsole.
Mit dem Leistungshebel wird der Ladedruck (Manifold Pressure = MP) vorgegeben:
Leistungshebel vorne:
Leistungshebel hinten:
Mit dem Propellerverstellhebel wird die Steigung des Propellers eingestellt:
Propellerverstellhebel vorne:
Propellerverstellhebel hinten:
Für die volle Motorleistung (max. Ladedruck) werden der Leistungshebel und der
Propellerverstellhebel bis zum vorderen Anschlag geschoben.
Im Steig- und im Reiseflug sollte der Ladedruck (Leistungshebel) und die
Propellersteigung (Propellerverstellhebel) aufeinander abgestimmt werden, gemäß
Kapitel 5 des vorliegenden Flughandbuches und dem Betriebshandbuch für ROTAX
912S.
Für den Landeanflug wird zur Verbesserung der Schubleistung im Falle eines
Durchstartmanövers und zur Erhöhung des Widerstands, die Luftschraube im Leerlauf
ebenfalls
auf
eine
Leistungshebel steht der Propellerverstellhebel vorne.
Die Verstellung der Blätter erfolgt über einen hydraulischen Propellerregler, der gegen
Federkraft die Blattsteigung erhöht. Die ölhydraulische Regelung hält eine einmal
vorgewählte Drehzahl bei Veränderungen der Fluggeschwindigkeit und/oder der
Leistung konstant (Constant-Speed-Regelung). Bei Ausfall des Öldruckes werden die
Propellerblätter auf kleinste Steigung gestellt, womit ein Weiterfliegen mit einer
Leistungseinstellung bis zur maximalen Drehzahl möglich ist.
Bei Ausfall des Propellerverstellreglers (Governor) verhält sich der Propeller wie ein
starrer Propeller. Der Ladedruck ist so einzustellen, dass die maximal erlaubte Drehzahl
Dokument Nr.:
FM-AT01-1010-245
FLUGHANDBUCH
AQUILA AT01-100C (N/VFR)
Vollgas (hoher Ladedruck)
Leerlauf (niedriger Ladedruck)
kleine Steigung (hohe Drehzahl)
große Steigung (niedrige Drehzahl)
kleine
Steigung
WICHTIGER HINWEIS
nicht überschritten wird.
Der Propeller besitzt keine Segelstellung !
Ausgabe:
ersetzt Ausgabe:
A.04
A.02 (15.10.2013)
FLUGZEUGBESCHREIBUNG
eingestellt,
d.h.
Datum:
26.06.2017
Abschnitt 7
bei
zurückgezogenem
Seite:
7 - 14