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Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Voraussetzungen Für Den Betrieb; Strömungsgeschwindigkeit - Gea Ecospace Betriebsanleitung

Hygienische ventile
Inhaltsverzeichnis

2 Sicherheit

Dieses Kapitel beschreibt die Mindestvoraussetzungen für die bestimmungsgemäße
Verwendung des Ventils. Es ist die Grundlage für den sicheren Betrieb des Ventils.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Leckagescheibenventil ist ausschließlich zum Öffnen sowie zum teilweisen oder
vollständigen Absperren von Rohrleitungsabschnitten innerhalb eines geschlossenen
Rohrleitungssystems bestimmt. Darüber hinaus ist das Absperren einer Rohrleitung
gegen die Atmosphäre zulässig, sofern es sich um Medien handelt, von denen keine
Risiken und Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Für gefährliche Medien ist das
Absperren gegen die Atmosphäre nicht zulässig und gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Ventils ist zudem diese Betriebsanleitung
zu beachten.
INFO
INFO
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäße Verwen-
dung des Ventils entstehen. Das Risiko dafür trägt allein der Betreiber.
2.1.1 Voraussetzungen für den Betrieb
Voraussetzungen für einen einwandfreien, sicheren Betrieb des Ventils sind sachgemä-
ßer Transport und Lagerung sowie fachgerechte Aufstellung und Montage. Zur bestim-
mungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der Betriebs-, Wartungs- und
Instandhaltungsbedingungen.
2.1.2 Strömungsgeschwindigkeit
Bei zu geringen Strömungsgeschwindigkeiten können sich eventuell vorhandene Fest-
stoffe absetzen.
Beim schnellen Schließen des Scheibenventils kommt es durch einen Strömungsabriss
zu einem Unterdruck an der Scheibe und im Bereich der Scheibenventildichtung. Ab
Strömungsgeschwindigkeiten ≥ 3,5 m/s darf das Ventil nur mit deutlich verminderter
Geschwindigkeit geschlossen werden.
2.1.3 Druckgeräte-Richtlinie
Das Ventil ist ein druckhaltendes Ausrüstungsteil (ohne Sicherheitsfunktion) im Sinne
der Richtlinie über Druckgeräte: Richtlinie 2014/68/EG. Eingestuft nach Anhang II in
Kategorie 1.
Gemäß dem Geltungsbereich der Richtline 2014/34/EU, Artikel 1, Abs. 2, f) gilt
der Ausschluss der Richtline, aufgrund der Konformität zur Maschinen-Richtline
2006/42/EG.
Nennweiten kleiner DN 25 unterliegen dem Artikel 4, Abs. 3 guter Ingenieurpraxis der
Druckgeräterichtline.
Nennweiten ≥ IPS 4"; DN 125 gültig für die Fluidgruppe II.
Bei Abweichungen davon erhalten Sie von der GEA Tuchenhagen GmbH eine speziel-
le Konformitätserklärung mitgeliefert.
Copyright @ GEA Tuchenhagen GmbH
2025 - All rights reserved
Das Medium sollte vorzugsweise in Öffnungsrichtung des Ventiltellers flie-
ßen, damit Druckschläge beim Öffnen oder Schließen des Ventils verhin-
dert werden.
In einem abgeschlossenem Rohrleitungssystem kann beim Schalten eine
hydraulische Druckerhöhung zu Dichtungsschäden führen.
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Sicherheit
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430BAL010337 - DE
0000016631 - Rev001 - 26.09.2025
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