Modifikation
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2.1.4 ATEX-Richtlinie
In Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre dürfen nur Ventile eingesetzt werden,
die für diesen Bereich geeignet sind.
Beachten Sie dazu die Zusatz-Betriebsanleitung "Ventile in ATEX Version". Angaben
zur Kennzeichnung der Ventile für den Ex-Bereich können Sie ebenfalls der Zusatz-Be-
triebsanleitung "Ventile in ATEX Version" entnehmen.
Wenn Sie die Ventile in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre einsetzen, müs-
sen Sie die Richtlinie 2014/34/EU hinsichtlich aller Zündgefahren zwingend befolgen.
2.1.5 Unzulässige Betriebsbedingungen
Die Betriebssicherheit des Ventils kann unter unzulässigen Betriebsbedingungen nicht
gewährleistet werden. Vermeiden Sie daher unzulässige Betriebsbedingungen.
Der Betrieb des Ventils ist nicht zulässig, wenn
●
Personen oder Gegenstände sich im Gefahrenbereich befinden.
●
Sicherheitseinrichtungen nicht funktionieren oder entfernt wurden.
●
Fehlfunktionen am Ventil erkannt wurden.
●
Beschädigungen am Ventil erkannt wurden.
●
Wartungsintervalle überschritten wurden.
2.2 Modifikation
Nachträgliche Veränderungen am Ventil sind nicht zulässig. Anderenfalls müssen Sie
ein Konformitätsverfahren gemäß der EU-Maschinenrichtlinie selbst neu durchführen.
Grundsätzlich sollten nur Original-Ersatzteile der GEA Tuchenhagen GmbH eingebaut
werden. So ist der stets einwandfreie und wirtschaftliche Betrieb des Ventils sicherge-
stellt.
2.3 Gestaltung der Warnhinweise
Warnhinweise warnen vor Gefährdungen, die bei Ausführung bestimmter Handlungen
vorliegen können. In diesem Dokument werden die nachfolgend beschriebenen Warn-
hinweise verwendet. Das Ausmaß der Gefährdungen wird in Risikostufen eingeteilt und
ist an den dazugehörigen Signalwörtern zu erkennen.
2.3.1 Vorangestellte Warnhinweise
Vorangestellte Warnhinweise werden bei Vorliegen einer Gefährdung während eines
Handlungsablaufes verwendet. Die Warnhinweise sind farblich hervorgehoben und
werden bei einem möglichen Personenschaden mit einem Piktogramm ergänzt.
430BAL010337 - DE
0000016631 - Rev001 - 26.09.2025
Abbildung 2-1 - Struktur eines vorangestellten Warnhinweises
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