2.3.2 Integrierte Warnhinweise
Integrierte Warnhinweise werden bei Vorliegen einer Gefährdung zu einem einzelnen
Handlungsschritt verwendet.
2.3.3 Signalwörter
ACHTUNG
Das Signalwort ACHTUNG bezeichnet eine Gefährdung die Sachschäden zur Folge
haben könnte, wenn sie nicht vermieden wird.
VORSICHT
Das Signalwort VORSICHT bezeichnet eine Gefährdung mit einer niedrigen Risikostu-
fe, die eine leichte bis mittelschwere Verletzung zur Folge haben könnte, wenn sie
nicht vermieden wird.
WARNUNG
Das Signalwort WARNUNG bezeichnet eine Gefährdung mit einer mittleren Risikostu-
fe, die den Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge haben könnte, wenn sie nicht
vermieden wird.
GEFAHR
Das Signalwort GEFAHR bezeichnet eine Gefährdung mit einer hohen Risikostufe, die
den Tod oder eine schwere Verletzung zur Folge hat, wenn sie nicht vermieden wird.
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Abbildung 2-2 - Struktur eines integrierten Warnhinweises
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Gestaltung der Warnhinweise
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430BAL010337 - DE
0000016631 - Rev001 - 26.09.2025