Schadhafte Elektro-Anschlussleitung
An elektrischen Anschlussleitungen entstehen oft Iso-
lationsschäden.
Ursachen hierfür können sein:
• Druckstellen, wenn Anschlussleitungen durch Fens-
ter oder Türspalten geführt werden.
• Knickstellen durch unsachgemäße Befestigung
oder Führung der Anschlussleitung.
• Schnittstellen durch Überfahren der Anschlusslei-
tung.
• Isolationsschäden durch Herausreißen aus der
Wandsteckdose.
• Risse durch Alterung der Isolation.
Solch schadhafte Elektro-Anschlussleitungen dürfen
nicht verwendet werden und sind aufgrund der Isola-
tionsschäden lebensgefährlich.
Elektrische Anschlussleitungen regelmäßig auf Schä-
den überprüfen. Achten Sie darauf, dass beim Über-
prüfen die Anschlussleitung nicht am Stromnetz hängt.
Elektrische Anschlussleitungen müssen den einschlä-
gigen VDE- und DIN-Bestimmungen entsprechen.
Verwenden Sie nur Anschlussleitungen mit gleicher
Kennzeichnung.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf dem An-
schlusskabel ist Vorschrift.
Beim Einphasen-Wechselstrommotor empfehlen wir,
für Maschinen mit hohem Anlaufstrom (ab 3000 Watt),
eine Absicherung von C 16A oder K 16A!
Anschlussart Y
Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes be-
schädigt wird, muss sie durch den Hersteller oder sei-
nen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Per-
son ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
13. Transport
Ziehen Sie vor dem Transport den Netzstecker.
Um das Gerät zu transportieren, halten Sie es an dem
rechten und linken Schleifscheibengehäuse.
14. Lagerung
Lagern Sie das Gerät und dessen Zubehör an einem
dunklen, trockenen und frostfreiem sowie für Kinder
unzugänglichem Ort.
Die optimale Lagertemperatur liegt zwischen 5 und 30
°C. Bewahren Sie das Elektrowerkzeug in der Origi-
nalverpackung auf.
15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
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