Handbuch Serie F-BO-AFE70
Wichtige Informationen für den Errichter bei Verwendung einer
Freiblaseinrichtung in einer Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlagen dienen zum Schutz von Menschen und Sachgütern vor den Gefahren eines
Brandes. Diese Einrichtungen werden eingesetzt, um Brände möglichst frühzeitig zu erkennen und
zu melden. Diese Anlagen müssen daher mit größter Sorgfalt durch geschultes Fachpersonal
geplant, installiert und in Betrieb genommen werden.
Für den Umgang mit Druckluft oder die Installation einer Druckluftanlage können landesspezifi-
sche Eignungsprüfungen oder Zulassungen erforderlich sein. Für Einbau, Inbetriebnahme und War-
tung der Freiblaseinrichtungen Serie F-BO-AFE70-2 müssen Sie darüber hinaus nachstehende
besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten.
Vor Beginn von Arbeiten an der Freiblaseinrichtung müssen die Versorgungsspannung der
Freiblaseinrichtung sowie die Druckluftversorgung sicher unterbrochen und gegen unbeab-
sichtigtes Wiedereinschalten gesichert werden.
Geben Sie die Druckluftversorgung erst nach Abschluss aller Montage-, Installations-,
Anschluss- und Parametrierungsarbeiten im Zuge der Inbetriebnahme, wie ab Seite 38 im
Kapitel 9: „Inbetriebnahme und Funktionstest" beschrieben, frei. Die Freigabe der Druck-
luftversorgung zu einem früheren Zeitpunkt kann, abhängig vom Zustand der Anlage und
der Umgebung, zu schweren Personen- oder Sachschäden führen.
Tragen Sie bei allen Arbeiten ausreichende Persönliche Schutzausrüstung, z.B. bei Arbeiten
mit Druckluft Augenschutz und Gehörschutz.
Achten Sie darauf, dass niemals Finger, andere Körperteile oder Gegenstände in die Rohr-
anschlussöffnungen gelangen. Das in der Freiblaseinrichtung Serie F-BO-AFE70-2 einge-
baute Ventil wird während des Freiblasvorgangs mit hoher Geschwindigkeit und großer
Kraft geschlossen. Dadurch können Körperteile bzw. Gegenstände, die sich im Ventilkörper
befinden, schwer verletzt oder gar durchtrennt bzw. zerstört werden! Weiters kann
dadurch die Freiblaseinrichtung stark beschädigt oder zerstört werden.
Die Planung, Errichtung, Änderung, Wartung bzw. Störungsbehebung einer Brandmeldeanlage
darf nur durch Fachunternehmen, deren Mitarbeiter nachweislich für diese Aufgaben geschult
worden sind, vorgenommen werden.
Brandmelde- bzw. Löschanlagen müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich – durch örtliche
Vorschriften können auch kürzere Intervalle vorgeschrieben sein) durch geschultes Fachpersonal
überprüft und gewartet werden, damit einerseits die Funktionstüchtigkeit der Anlage erhalten
bleibt und andererseits Falschmeldungen möglichst vermieden werden.
Gestörte Anlagenteile einer Brandmelde- oder Löschanlage können ihre Funktion nicht oder
nicht ausreichend erfüllen. Störungen müssen daher unverzüglich durch eine geschulte und auto-
risierte Fachfirma behoben werden.
Für den sicheren Betrieb von Rauchansaugsystemen wird – zusätzlich zur sorgfältigen und fach-
kundigen Bedienung – vor allem sachgemäßer Transport, sachgerechte Lagerung, Montage und
Inbetriebnahme vorausgesetzt.
Die speziellen Anforderungen für die Errichtung einer Brandmeldeanlage werden in diesem Hand-
buch nicht beschrieben.
Bevor Sie das in diesem Handbuch beschriebene Produkt installieren, in Betrieb neh-
men, warten bzw. verwenden, müssen Sie das Handbuch genau lesen und insbeson-
ders die Informationen auf den Seiten 3 und 4 sowie im Kapitel 1.5: „Wichtige Hin-
weise" ab Seite 8 zur Kenntnis nehmen und in weiterer Folge beachten.
Weiters sind für Sie die im Kapitel 1.3: „Darstellungsarten" ab Seite 8 angeführten
Pictogramme sehr wichtig – mit diesen Pictogrammen wird an vielen Stellen des
Handbuchs auf Gefahren, die bei unsachgemäßer Verwendung des Produktes auftre-
ten können, sowie auf wertvolle Tipps hingewiesen.
I56-4252-000
D200-104-00
Sicherheitshinweise
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