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Kapitel 6 • Schutzeinrichtungen
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Schutzeinrichtungen
Mit dem Verbauen der Freiblaseinrichtung Serie AFE70 in das bauseitige Rohrleitungssystem, dem
Anschluss an die ebenfalls bauseitigen Komponenten Rauchansaugsystem, Brandmelderzentrale,
elektrische Energieversorgung sowie die Druckluftversorgung entsteht eine Maschine im Sinne der
Richtlinie 2006/42/EG.
Die Einhaltung dieser Richtlinie muss daher im Zuge der Gesamtinstallation sichergestellt werden;
daher sind, in Abhängigkeit der Anlagenkonstruktion, der verbauten Komponenten sowie der
Gebäudenutzung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, welche die nachfolgend aufgelisteten
Mindestanforderungen auch übersteigen können. Eine entsprechende Gefahrenevaluierung ist
daher in jedem Fall erforderlich.
Die grundlegenden Mindestanforderungen, die in jedem Fall und zu jeder Zeit immer erfüllt sein
müssen sind:
Der bewegliche Ventilkolben der Freiblaseinrichtung muss vor Berührung geschützt sein; dies
ist erfüllt, wenn beide 25mm Steckverschraubungen, wie in Kapitel 5.1: „Endassemblierung"
beschrieben, montiert sind und geeignete Rohre des bauseitigen Rohrsystems so eingeschoben
sind, dass ein Eindringen und Berühren des Ventilkolbens ohne Werkzeug unmöglich ist, vgl.
dazu auch Kapitel 7.2: „Anschluss an das Fühlerrfohr und an den Ansaugrauchmelder".
Es muss ausgeschlossen sein, dass die in das Rohrsystem im Zuge des Freiblasvorgangs einge-
leitete Druckluft Teile herausschleudern kann, die geeignet sind, Verletzungen oder Sachschä-
den zu verursachen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Eindringen solcher
Teile in die Druckluftanlage oder die Fühlerrohrleitung grundsätzlich ausgeschlossen ist oder
sichergestellt ist, dass sich zum Zeitpunkt des Freiblasvorgangs niemand im Gefahrenbereich
aufhalten kann oder andere geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Deflektoren) in der Anlage vor-
gesehen werden.
Alle Teile, die in Betrieb druckbeaufschlagt werden (beispielsweise Rohre, Fittings, Ventile,
Schläuche, Druckminderer und Filter) müssen für die Beaufschlagung mit Druckluft im zu
erwartenden Druckbereich zugelassen sein.
Es muss eine Einrichtung vorgesehen werden, mit der die Anlage sowohl im Notfall, als auch
im Normalfall, einfach stillgesetzt werden kann. Dies ist beispielsweise gewährleistet, wenn
mittels eines handbetätigten Druckluftventils die Druckluftversorgung zur Freiblaseinrichtung
Serie AFE70 einfach und rasch unterbrochen werden kann. Die freie Zugängigkeit zu diesem
Ventil sowie eine entsprechende Beschriftung bzw. Beschilderung mit „NOT HALT" ist erfor-
derlich.
Bestehen trotz aller ergriffenen Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen weiterhin unver-
meidbare Risiken, so sind erforderliche Warnhinweise und Warneinrichtungen vorzusehen.
Ein Verstoß gegen die hier beschriebenen Anforderungen kann schwerwiegende Folgen für
Leib, Leben und Sachen haben; stellen Sie daher sicher, dass alle erforderlichen Einrich-
tungen vorhanden sind und einwandfrei funktionieren.
Handbuch Serie F-BO-AFE70
I56-4252-000
D200-104-00