Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf nicht autorisierte Modifikationen und Änderungen
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Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf nicht autorisierte Modifikationen und Änderungen (I)
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Das Fahrzeug niemals eigenständig
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modifizieren.
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Bei nicht autorisierten Modifikationen am Fahrzeug ist das
Unternehmen nicht haftbar für Reparaturen an den modi-
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fizierten Teilen, auch wenn diese den Gewährleistungs-
bedingungen unterliegen. Andere durch Modifikationen ver-
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ursachte Probleme an Teilen werden ebenfalls nicht
abgedeckt.
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Das erworbene Fahrzeug ist mit einer Vielzahl von
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Präzisionsteilen ausgestattet, die diverse Überprüfungen
und Tests durchlaufen haben. Diese Teile sind streng und
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systematisch miteinander verwoben. Daher können bei
nicht autorisierten Modifikationen oder Änderungen diese
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Teile durch eine Verringerung der Leistung oder durch
Überlastung beschädigt werden. Dies kann zu schweren
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Fahrzeug- und Personenschäden führen.
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Ohne Autorisierung darf das Antriebssystem inklusive
Motor nicht aufgerüstet werden, um mehr Leistung und
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Fahrkomfort zu erhalten.
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• Nicht autorisierte Modifikationen an Motor und Auspuff-
anlage sind verboten
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Eine nicht autorisierte Änderung der voreingestellten Werte
für Kraftstoffzufuhr und Einlass-, Abgas- und Elektrosystem
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und das Ändern oder Hinzufügen nicht autorisierter Teile
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ist illegal und kann zu schwerwiegenden Problemen mit
der Fahrzeugbeständigkeit führen.
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SICHERHEITSMASSNAHMEN
Y250_01_Ge-Safety Precautions.p65
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Insbesondere die Modifikation des Fahrzeuges in ein
Flüssiggasfahrzeug kann schwerwiegende Folgen für
die Leistung und Lebensdauer des Fahrzeuges haben.
Nicht nur Motor, sondern auch das Getriebe und die
Spureinstellung sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Die Installation von Radstaubkappen zur Verschönerung
der Radteile kann durch die beim Bremsen erzeugte Wär-
me zu schwerwiegenden Problemen in der Leistung und
Dampfblasenbildung und Bremsfading führen.
Das Audiosystem des Fahrzeuges darf nicht modifiziert
werden. Weiterhin dürfen keine zusätzlichen elektroni-
schen
Geräte,
wie
beispielsweise
Kommunikationsgeräte, Rückfahrkameras, LCD-Fernse-
her oder Fernstarter installiert werden.
Das elektronische System des Fahrzeuges beinhaltet elek-
tronische Schaltkreise und Sicherungen, die auf die In-
stallation von elektrischen und elektronischen Standard-
geräten ausgelegt sind. Werden neue Geräte und Schalt-
kreise hinzugefügt und mit den existierenden Geräten und
Schaltkreisen gleichzeitig verwendet, kann dies zu Über-
lastschäden an den elektrischen oder elektronischen Ge-
räten führen. Es besteht Brandgefahr. Weiterhin können
Bohrungen für die Installation der neuen Geräte
(beispielsweise Antennen) zu Rostbildung führen.
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2006-05-16, ¿ÀÈÄ 4:47
kabellose