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CAIRplus
2.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
2.8
Sicherheitseinrichtungen
FläktGroup DC-2009-0096-DE R11-10-2020 • Änderungen vorbehalten
Die CAIR Geräte dienen ausschließlich zum Luftfördern und in entsprechenden Aus-
führungen:
– zum Luftfiltern normal verschmutzter Luft
– zum Luftfiltern in Reinraumumgebungen (spezielle Reinraumausführung)
– zum Heizen und/oder Kühlen von Luft
– zum Be- und/oder Entfeuchten von Luft
– zum Wärmeabführen bzw. Wärmerückgewinnen
– zum Filtern und Behandeln von stark feuchter und/oder verschmutzter Luft (speziel-
le Ausführungen, z. B. Schwimmbad- bzw. Küchenabluftausführung)
– oder Kombination vorgenannter Merkmale.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsan-
leitung und der Anleitungen der Hersteller der Einzelkomponenten sowie die Einhal-
tung der von FläktGroup Deutschland GmbH vorgeschriebenen Inspektions- und
Wartungsintervalle.
Eine andere als die oben beschriebene Verwendung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob Ihre Geräte für die von Ihnen gewünschten
Anwendungsfälle geeignet sind. Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung resultieren, haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der
Anwender.
Zum Fehlgebrauch gehören insbesondere:
– Fördern von anderen Gasen außer Luft
– Fördern von Dampf oder Wasser
– Grobfiltern und/oder Filtern von anderen Medien außer Luft
– Zerkleinern von Material
– Trocknen von Kleidung
Das Gerät ist nicht geeignet zum Transport von abrasiv wirkenden Medien!
Die CAIR Geräte dürfen nicht betrieben werden:
– in explosionsgefährdeten Bereichen, außer den Ausführungen, die speziell für diese
Bereiche zugelassen sind (Zentrallüftungsgeräte mit besonderen Explosionsschutz-
vorkehrungen nach ATEX Richtlinie 2014/34/EU)
– in Räumen mit leitfähigen Stäuben
– in Räumen mit starken elektromagnetischen Feldern
– in Räumen mit aggressiver Atmosphäre, die z. B. Kunststoffe angreift oder zu Kor-
rosion führt (dies gilt speziell für zinkkorrosive Atmosphären)
– CAIR Geräte dürfen nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein.
Je nach Geräteausstattung sind gesichert:
– Vorhangschloss in der Türaufschlagssicherung (TAS) an jeder Tür
– mit Werkzeug zu öffnende Schaltschrankschlösser
– mit Werkzeug zu öffnende Klappen und Türen
– die Ventilatorkammern mit Türschutzgittern
– die Keilriementriebe durch einen Keilriemenschutz.
Ein Eingreifschutz an Ansaug- und Ausblasstutzen ist bauseits sicherzustellen.
Sicherheit und Anwenderhinweise
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