Powerturn
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Allgemeines
Der automatische Drehtürantrieb ist eine unvollständige Maschine. Diese entspricht allen relevanten
Bestimmungen der Richtlinien 2014/35/EU und 2014/30/EU und darf in automatischen Türanlagen
gemäß der Maschinenrichtlinie eingebaut und betrieben werden. Der Hersteller dieser Maschine muss
sicherstellen, dass alle Anforderungen, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergeben, eingehalten
werden. Eine Risikobeurteilung ist verpflichtend durchzuführen und zu dokumentieren. Vor erstmaliger
Inbetriebnahme muss der Hersteller der Maschine eine EG-Konformitätserklärung nach Anhang II der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen und die CE-Kennzeichnung sichtbar und dauerhaft an der
Türanlage anbringen.
Zur Unterstützung der Durchführung einer Risikobeurteilung steht das Formular Ergänzende Risikobeurtei-
lung zur Verfügung. Die Ergänzende Risikobeurteilung, die Montageanleitung und die Einbauerklärung
des Türantriebs müssen den technischen Unterlagen beigefügt werden.
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Sicherheitshinweise
à Vorgeschriebene Montage, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen von Sachkundigen durchgeführt
werden, die von GEZE autorisiert sind.
à Für sicherheitstechnische Prüfungen die länderspezifischen Gesetze und Vorschriften beachten.
à Eigenmächtige Änderungen an der Anlage, schließen jede Haftung von GEZE, für resultierende Schäden aus
und führen zur Erlöschung der Zulassung für den Einsatz in Flucht- und Rettungswegen.
à Bei Kombination mit Fremdfabrikaten übernimmt GEZE keine Gewährleistung.
à Auch für Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur GEZE-Originalteile verwendet werden.
à Der Anschluss an die Netzspannung muss von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Netzanschluss und
Schutzleiterprüfung entsprechend VDE 0100 Teil 610 durchführen.
à Als netzseitige Trennvorrichtung einen bauseitigen Sicherungsautomat verwenden, dessen Bemessungswert
auf die Art, den Querschnitt, die Verlegungsart und die Umgebungsbedingungen der bauseitigen Netzzulei-
tung abgestimmt ist. Der Sicherungsautomat muss mindestens 4 A und max. 16 A haben.
à Den Displayprogrammschalter vor unberechtigtem Zugriff schützen.
à Den neuesten Stand von Richtlinien, Normen und länderspezifischen Vorschriften beachten, insbesondere:
à ASR A1.7 „Richtlinien für Türen und Tore"
à DIN 18650 „Schlösser und Beschläge - Automatische Türsysteme"
à DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen; Nutzungssicherheit; Anforderungen und Prüfverfahren"
à DIN VDE 0100-600 „Prüfung elektrischer Anlagen"
à DIN EN 60335-2-103, DIN 18263-4
à Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" und DGUV-
Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
Das Produkt so einbauen/verbauen, dass ein müheloser Zugriff auf das Produkt, bei etwaigen Reparaturen und/
oder Wartungen mit verhältnismäßig geringem Aufwand gewährleistet ist und etwaige Ausbaukosten nicht in
einem wirtschaftlichen Missverhältnis zu dem Wert des Produkts stehen.
Allgemeines
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