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MAC PARA VERVE Betriebshandbuch Seite 32

Version 1.1.2024
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Nachdem der Pilot den Boden verlassen hat, wird er langsam im flachen
Winkel bis zur Sicherheitshöhe von 50 Metern geschleppt.
ACHTUNG: In der ersten Phase des Fluges an der Winde muss
der Pilot laufbereit bleiben und darf sich nicht in sein Gurtzeug
setzen, um beim Ausfall der Winde oder einem Seilriss sicher
landen zu können. Der Gleitschirm muss mit „offenen Bremsen"
geflogen werden, damit der Anstellwinkel über die Bremsen nicht
zusätzlich erhöht wird und ein Strömungsabriss vermieden wer-
den kann.
Die Steuerung beim Windenstart sollte möglichst nur mit Gewichtsverla-
gerung erfolgen. Durch kurze, kräftige Steuerimpulse mit der Bremse kann
die Richtungskorrektur unterstützt werden, ohne dabei den Schirm zu stark
anzubremsen und abzureißen.
WARNUNG: Der Steuerleinendruck an der Winde ist deutlich er-
höht und darf keinesfalls leichtfertig überwunden werden: der
Schirm hat ein so großen Anstellwinkel dass man an der Stall-
grenze sich bewegt.
Kunstflug
Der Verve wurde nicht für den Kunstflug entwickelt und getestet. In Deutsch-
land ist Kunstflug mit dem Gleitschirm verboten. Unter Kunstflug versteht
man Flugzustände mit einer Neigung von mehr als 135 Grad um die Quer-
oder Längsachse. Alle Formen von akrobatischen Flugfiguren sind mit dem
Verve gesetzwidrig und illegal. Der Pilot begibt sich dabei in Lebensgefahr.
Beim Ausführen besteht die Gefahr von unkalkulierbaren Fluglagen, die zu
Materialschäden und Strukturversagen führen können und letztlich zum
Absturz führen können.
Doppelsitziger Betrieb
Der Verve ist nicht für den doppelsitzigen Betrieb zugelassen.
Motorisierter Betrieb
Der Verve ist für den Motorflug nicht zugelassen.
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