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MAC PARA VERVE Betriebshandbuch Seite 14

Version 1.1.2024
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Haftung
Die Benutzung des Gleitschirms erfolgt auf eigene Gefahr!
Für etwaige Personen- oder Materialschäden, die im Zusammenhang mit
MAC PARA Gleitschirmen entstehen, kann der Hersteller nicht haftbar ge-
macht werden. Jegliche Änderungen (Gleitsegelkonstruktion, aber auch
Steuerleinen über die zulässigen Toleranzen) oder unsachgemäße Repa-
raturen an diesem Gleitschirm sowie versäumte Nachprüfungen (Jahres-
und 2-Jahres-Check) haben das Erlöschen der Betriebserlaubnis und der
Garantie zur Folge.
Jeder Pilot ist für seine eigene Sicherheit selbst verantwortlich und muss
dafür Sorge tragen, dass das Luftfahrzeug vor jedem Start auf seine Luft-
tüchtigkeit überprüft wird. Ein Start darf nur erfolgen, wenn der Gleitschirm
flugtauglich ist. Weiterhin muss der Pilot die jeweiligen national gültigen Be-
stimmungen einhalten.
Der Gleitschirm darf nur mit einer für das Fluggebiet gültigen Pilotenlizenz
oder unter Aufsicht eines anerkannten Fluglehrers verwendet werden. Jede
Pilotin / Jeder Pilot trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche Risiken
bei der Ausübung des Gleitschirmsports bis hin zu Verletzung und Tod.
Weder der Hersteller noch der Verkäufer eines Gleitschirms können für die
Sicherheit der Pilotin / des Piloten garantieren oder dafür verantwortlich
gemacht werden. Der Gleitschirm darf im Rahmen der Haftungs- und Ga-
rantiebedingungen nicht geflogen werden, wenn einer oder mehrere der
folgenden Punkte zutreffen:
Abgelaufene Nachprüfungsfrist, bei eigenhändiger Prüfung oder un-
sachgemässer Durchführung
Überprüfung durch nicht autorisierten Stellen
Unzureichende oder fehlende Ausrüstung wie Notschirm, Protektor
und Helm
Ungenügende Erfahrung oder Ausbildung des Piloten
Die Pilotin / Der Pilot ist dafür verantwortlich, bei der Ausübung des Gleit-
schirmsports zu Natur und Landschaft Sorge zu tragen.
WARNUNG: Der Händler, Fluglehrer oder eine berechtigte Person
muss den Gleitschirm vor dem ersten Flug am Übungshang zur
Kontrolle aufgezogen haben und einen Überprüfungsflug vor der
Auslieferung machen.
Das Einfliegen muss auf dem Typenschild vermerkt werden.
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