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Manitowoc B450 Serie Benutzungs- Und Pflegeanleitung Seite 77

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Guide d'utilisation et d'entretien
Manitowoc
GARANTIESCHEIN DER EISMASCHINE
Manitowoc Equipment Works, ein Unternehmen der Manitowoc Company, Inc., hiernach als die FIRMA bezeichnet,
garantiert, daß neue Eismaschinen, die durch die FIRMA hergestellt wurden, bei normaler Anwendung und
Wartung für einen Zeitraum von sechsundreißig (36) Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Installation und
für weitere vierundzwanzig (24) Monate mit Bezug auf Verdampfer und Kompressoren, frei von Defekten an
Material und Verarbeitung sein werden. Die alleinige Verpflichtung der FIRMA im Rahmen der Bestimmungen
dieses Garantiescheines besteht in der Reparatur oder Auswechslung von Teilen oder Baugruppen, die in der
Beurteilung der FIRMA ab Werk Defekte aufweisen.
Zusätzlich zu der Garantie auf Komponenten, auf die weiter oben hingewiesen wurde, verpflichtet sich die FIRMA
für reguläre Arbeit zur Reparatur oder Auswechslung defekter Komponenten zu zahlen, sofern das Komponenten-
versagen innerhalb von sechsundreißig (36) Monaten ab dem ursprünglichen Installationsdatum auftritt - diese Frist
wurde mit Bezug auf Verdampfer um weitere vierundzwanzig (24) Monate verlängert - unter der Voraussetzung,
daß derartige Wartungsarbeiten durch einen mit der FIRMA unter Vertrag stehenden Wartungsdienstvertreter oder
einer kältetechnischen Wartungsstelle, die durch den örtlichen Zwischenhändler der FIRMA identifiziert wird und
zur Durchführung derartiger Arbeiten autorisiert wird.
Zeitpläne und Stundenlohnaufstellungen, die durch die FIRMA von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, haben
Gültigkeit mit Bezug auf Wartungsarbeiten jeglicher Art. Zusätzliche Aufwendungen, einschließlich, jedoch nicht
ausschließlich, Überstundenprämien, Anfahrzeiten, Materialkosten, Zugang zu oder Entfernung der Eismaschine
usw. sind Aufgabe des Besitzers; dasselbe gilt für Wartungsarbeiten, Einstellungen, Reinigung und Eiskäufe.
Die vorstehende Garantie hat keine Gültigkeit für (1) jegliche Teile oder Baugruppen, die umgeändert, modifiziert
oder verändert wurden; (2) jegliche Teile oder Baugruppen, die falsch gebraucht, vorsätzlich mißbraucht, vernach-
lässigt oder in einen Unfall verwickelt waren; oder (3) Eismaschinen, die nicht entsprechend den durch die FIRMA
zur Verfügung gestellten technischen Hinweisen installiert und/oder gewartet wurde.
Die sechzigmonatige (60) Garantie auf den Kompressor, einschließlich der sechsunddreißigmonatigen (36) Garantie
auf Arbeit bei der Auswechslung, hat keine Gültigkeit wenn das Kälteerzeugungssystem der Eismaschine mittels
eines Verdichters, Wärmerückgewinnungsgerätes, oder Teilen und Baugruppen modifiziert wurde, die nicht durch
die FIRMA hergestellt wurden, es sei denn, die FIRMA gibt eine schriftliche Genehmigung für diese Modifikationen
mit Bezug auf einen spezifischen Standort.
DIESER GARANTIESCHEIN NIMMT DIE STELLE ALLER ANDEREN GARANTIESCHEINE ODER GARAN-
TIEN JEGLICHER ART EIN, SOWOHL AUSDRÜCKLICHE ALS AUCH STILLSCHWEIGENDE, EINSCHLIESS-
LICH JEGLICHER GARANTIE AUF MARKTTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN SPEZIELLEN
ZWECK MIT AUSNAHME
DERER, AUF DIE MIT BEZUG AUF MATERIAL UND VERARBEITUNG, IN
DIESEM
GARANTIESCHEIN
HINGEWIESEN
WURDE. Diese Haftung der FIRMA aufgrund des Verkaufs,
Gebrauchs oder Betriebs von durch die FIRMA bereitgestellten Teilen und Geräten, sei es mit Bezug auf Garantie,
vertragliche Nachlässigkeit oder direkte Haftung, einschließlich Ansprüchen mit Bezug auf spezielle, direkte oder
Folgeschäden, sollten in keinem Fall die Kosten der Bereitstellung eines Auswechslungskomponenten für ein
defektes Teil oder eine Baugruppe, gemäß den oben ausgeführten Hinweisen, übersteigen. Bei Ablauf des
Garantiezeitraumes, entsprechend den hier dargelegten Bedingungen, entfällt jegliche derartige Haftung der
FIRMA. Die hier dargelegte Garantie definiert die einzige und exklusive Haftung der FIRMA.
Zur Sicherung von promptem und fortlaufendem Service unter den Garantiebestimmungen, muß die Garantie-Re-
gistrierungskarte ausgefüllt und innerhalb von fünf (5) Tagen ab dem Installationsdatum an die FIRMA zurückge-
schickt werden.
Füllen Sie das Folgende aus und heben Sie diese Informationen zusammen mit Ihren Unterlagen auf:
Zwischenhändler/Händler
Modellnummer/Seriennummer
Installationsdatum
MANITOWOC
EQUIPMENT WORKS
Ein Unternehmen des Manitowoc Company, Inc. 2110 South 26th Street, P.O. Box 1720, Manitowoc, WI 54221-1720 USA
Telefon: 00-1-414-682-0161
Telex: 297863 MANCO-UR
Form 80-0373 (1/91)
Fax: 00-1-414-683-7879
Gültig ab dem 1. Januar 1991 in den Vereinigten Staaten, Kanada und internationalen Märkten, in denen Manitowoc
vertreten ist.
Revision 2. Januar 1991
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Diese Anleitung auch für:

B600 serieB800 serieB1000 serie