Einbauerklärung
Der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte verpflichten sich, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Ver-
langen die speziellen Unterlagen zu der unvollständigen Maschine zu übermitteln.
Diese Übermittlung erfolgt in Absprache elektronisch oder in Papierform. Die gewerblichen Schutzrechte
bleiben hiervon unberührt.
Wichtiger Hinweis!
Die unvollständige Maschine darf erst dann in Betrieb genommen werden, wenn gegebenenfalls festge-
stellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestim-
mungen dieser Richtlinie entspricht.
Björn Riechers
(Geschäftsführer)
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Lineareinheit RK MonoLine R/RK MonoLine Z/RK MonoLine Z korrosionsgeschützt
Minden, 01.06.2023
Ort, Datum
27.10.2023