2.6
Haftungs- und Gewährleistungsgarantie
Alle Angaben und Hinweise für die Bedienung und Wartung des Produktes erfolgen
unter Berücksichtigung unserer bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse nach
bestem Wissen.
Technische Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung des in dieser
Betriebsanleitung behandelten Produktes behalten wir uns vor.
Während der Gewährleistungszeit dürfen Reparaturen und Veränderungen an dem
Produkt nur durch den Hersteller oder auf Anweisung durch diesen erfolgen.
Andernfalls erlöschen die Haftung und Gewährleistung für das gesamte Produkt.
Das Produkt wird vor der Auslieferung technisch geprüft und abgenommen.
Die Auslieferung erfolgt in einwandfreiem Funktionszustand.
Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der in dieser Anleitung enthaltenen
Vorschriften entstehen, haftet weder der Händler noch der Hersteller. Das Risiko trägt
allein der Betreiber.
Dies gilt insbesondere für:
•
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch und Fehlbedienung entstehen.
•
Schäden, die durch Nichtbeachtung der in dieser Betriebsanleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise entstehen.
•
Schäden, die durch unzureichende oder nicht durchgeführte Wartungsarbeiten
entstehen.
•
Schäden, die durch eigenmächtige bauliche Änderungen entstehen.
2.7
Vorschriften
Die allgemeinen staatlichen und örtlichen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften (z.B.: UVV/ BGV/ DGUV/ TR) sowie die zusätzlichen
Richtlinien für Betreiber sind zu beachten.
Beim Betrieb des Produktes sind zu beachten:
•
Unfallverhütungsvorschriften für die Branche Tiefbau
•
Unfallverhütungsvorschriften für Rohrleitungsbauarbeiten
•
Unfallverhütungsvorschriften für Winden, Hub- und Zuggeräten
•
Technische Regel TROS – Inkohärente optischer Strahlung
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