2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit der gelieferten Maschine ist nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung gewährleistet.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört die Einhaltung der in dieser
Betriebsanleitung festgehaltenen Vorschriften und die Einhaltung aller Wartungs- und
Instandhaltungsarbeiten.
Die MICRO cure ist eine Hausanschluss UV-Aushärteanlage und darf ausschließlich
zum Aushärten von lichthärtender Linermaterialien verwendet werden.
Dazu wird ein Aushärtekabel, mit der daran befestigten UV-Lichtquelle, über eine
Antriebseinheit gefördert. Dieser Vorschub erfolgt über eine vorwählbare konstante
und geregelte Geschwindigkeit.
Dabei werden verschiedene Messwerte der Maschine erfasst und aufgezeichnet
(Temperatur, Linerinnendruck, Geschwindigkeit, Zeit, Datum und
UV-Lichtquellenleistung).
Der Einsatzbereich liegt zwischen DN75 - DN300.
Die Bogengängigkeit mit der UV-Lichtquelle 400 W ist bis 45° in DN75 möglich.
Ab einer Nennweite von DN100 liegt die Bogengängigkeit bei 90°.
Die Maschine/UV-Aushärteanlage kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Eigenmächtige bauliche Änderungen an der Maschine können zu Schäden an der
UV-Aushärteanlage führen und eine Gefährdung für Personen darstellen.
Für daraus resultierende Schäden haftet weder der Händler noch der Hersteller.
Im Schadensfall verbleibt die Verantwortung beim Betreiber und kann nicht auf den
Händler oder Hersteller übertragen werden.
13