Bild 4-1
Korrektes Heben von Primärteilen
4.2.1
Vorgaben für Verpackungen bei Lufttransport
Beim Lufttransport von Produkten, die Permanentmagnete enthalten, dürfen die maximal
zulässigen Magnetfeldstärken gemäß IATA-Verpackungsanweisung nicht überschritten werden.
Gegebenenfalls sind besondere Maßnahmen erforderlich, damit ein Versand dieser Produkte
zulässig wird. Ab einer bestimmten Magnetfeldstärke ist der Versand anzeige- und
kennzeichnungspflichtig.
Hinweis
Die im Folgenden aufgeführten Magnetfeldstärken beziehen sich immer auf Werte für das
magnetische Gleichfeld aus der IATA-Verpackungsanweisung 953. Sollten sich die Werte
ändern, werden wir diese in der nächsten Ausgabe berücksichtigen.
Genehmigungspflichtig ist der Versand eines Produktes, dessen größte festgestellte Feldstärke
in 4,6 m Entfernung größer als 0,418 A/m ist. Dieses Produkt wird nur mit der vorherigen
Genehmigung der zuständigen nationalen Behörde des Abgangsstaates und des Staates des
Luftfahrtunternehmens befördert. Damit der Versand dieses Produktes zulässig wird, sind
besondere Maßnahmen notwendig.
Anzeige- und kennzeichnungspflichtig ist der Versand eines Produktes, dessen größte
festgestellte Feldstärke in 2,1 m Entfernung größer oder gleich 0,418 A/m ist.
Nicht anzeige- und kennzeichnungspflichtig ist der Versand eines Produktes, dessen größte
festgestellte Feldstärke in 2,1 m Entfernung geringer als 0,418 A/m ist.
Linearmotoren 1FN3
Betriebsanleitung, 06/2023, A5E50685676A AB
Einsatzvorbereitung
4.2 Transportieren und Einlagern
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