Beachten Sie nachfolgende Punkte beim Fahren mit Anhänger
1. Die zul. Stützlast an der Anhängekupplung des Fahrzeugs beträgt beim (C 220/C 230/C 240)
450 kg beim (C 330/C 340) 600 kg. Das ist besonders bei Verwendung von Einachsanhängern zu beachten.
2. Die Stützlast an der Zugöse des Einachs-Anhängers darf am Kuppelpunkt der Zugmaschine nicht
weniger als 4% der jeweiligen Anhängelast (mindestens 25 kg) betragen. Wird beim Entladen
(z.B. bei Stalldungstreuern, Sandstreuern) die Stützlast von 25 kg unterschritten, so muß bei Fahrten
auf öffentlichen Straßen die Ladung so umgeladen werden, daß eine Stützlast von mindestens
25 kg erreicht wird.
3. Folgende Anhängerkombinationen sind zulässig:
a) Zugfahrzeug mit Einachsanhänger gebremst oder ungebremst.
b) Zugfahrzeug mit Einachsanhänger gebremst oder ungebremst, dahinter Anhänger mit Auflauf-
bremse ein- oder zweiachsig.
c) Zugfahrzeug mit Zweiachsanhänger gebremst, dahinter Anhänger mit Auflaufbremse ein- oder
zweiachsig.
d) Zugfahrzeug mit zwei auflaufgebremsten Anhängern ein- oder zweiachsig.
Zulassungsfreie Anhänger dürfen nicht schneller als 25 km/h gefahren werden und
müssen mit einem Schild - 25 km - gekennzeichnet sein.
Die Gesamtlänge Fahrzeug mit Anhänger darf 18 m nicht überschreiten.
4. Neue Führerscheinbestimmungen beachten.
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