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Holder MultiPark C 220 Betriebsanleitung Seite 50

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c) Alle Reifen müssen den vorgeschriebenen Druck aufweisen (siehe Seite 16)
d) Beleuchtungsanlage kontrollieren.
e) Anhängerkupplung kontrollieren.
Bei zu hohem Luftdruck der Reifen besteht Explosionsgefahr.
Bei einer kurzen Probefahrt sind zu prüfen:
a) Lenkanlage bzw. Höchstdruckschläuche von Lenkung zum Lenkzylinder.
b) Betriebs- und Feststellbremse.
Evtl. vorhandene Mängel sofort beheben!
Beachten Sie bei Fahrten auf öffentlichen Verkehrswegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Hinweis zum Betrieb für
a) gelbes Blinklicht (Sonderausrüstung)
Der Einsatz bzw. das Betätigen des gelben Rundumlichtes ist nur dann statthaft, wenn das Fahrzeug
zur Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum eingesetzt wird.
b) Zusatzscheinwerfer
Diese Scheinwerfer dürfen nur eingeschaltet werden, wenn die Normalscheinwerfer durch Vorbau-
geräte in ihrer Wirkung eingeschränkt werden.
Die Fahrgeschwindigkeit darf bei Verwendung der Zusatzscheinwerfer 25 km/h nicht überschreiten.
Einstellung der Zusatzscheinwerfer nach § 50 Abs. 6 Satz 4 StVZO
Die Zusatzscheinwerfer sind so einzustellen, daß die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer
nur halb so hoch liegt wie die Scheinwerfermitte. (Fachwerkstatt)
Heckarbeitsscheinwerfer dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen nicht eingeschaltet werden.
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