Personenbeförderung, Beifahrer, Bedienungspersonal
1. Ein Beifahrer darf nur befördert werden, wenn ein ordnungsgemäßer Beifahrersitz vorhanden ist!
2. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Personen nicht zulässig!
Fahrbetrieb
1. Beim Starten des Motors muß der Fahr- und Geräteantrieb ausgeschaltet sein!
2. Die Fahrgeschwindigkeit muß immer den Umgebungsverhältnissen und dem Beladungszustand
angepaßt werden. Bei Berg- oder Talfahrt und Querfahrten zum Hang plötzliches Kurvenfahren
vermeiden. Bei Kurvenfahrt Differentialsperre ausschalten.
3. Anhänger und Geräte vorschriftsmäßig ankuppeln. Fahrverhalten, Lenk-, Bremsflüssigkeit und
Kippverhalten werden durch Anbaugeräte, Anhänger, Ballastgewichte sowie gefüllte Transport-
behälter (Grasfangbehälter) beeinflußt. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
4. Zulässige Achslasten, Anhängelasten und Gesamtgewichte beachten!
5. Bei Kurvenfahrt mit angehängtem oder aufgesattelten Geräten die weite Ausladung und die
Schwungmasse des Gerätes berücksichtigen!
Verlassen des Fahrzeugs
1. Fahrzeug beim Verlassen gegen Wegrollen und unbefugtes Benutzen sichern (Feststellbremse, Unter-
legkeile). Motor abstellen, Zündschlüssel abziehen und ggf. Kabine abschließen!
2. Fahrzeug niemals unbeaufsichtigt lassen, solange der Motor noch in Betrieb ist!
3. Während der Fahrt den Fahrerplatz niemals verlassen!
4. Bei Verlassen des Fahrzeugs Anbaugerät ganz absenken!
Anbaugeräte
1. Geräte und Anhänger nur mit den vorgeschriebenen Vorrichtungen befestigen!
2. Beim Ankuppeln von Anhängern oder Geräten ist besondere Vorsicht nötig!
3. Anhänger und Geräte gegen Wegrollen sichern!
4. Gerät nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutzstellung sind!
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