Sicherheitshinweis zur nachträglichen Installation von
elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten
Die Maschine ist mit elektronischen Komponenten und Bauteilen ausgestattet, deren Funktion durch elek-
tromagnetische Aussendungen anderer Geräte beeinflußt werden kann. Solche Beeinflussungen können zu
Gefährdungen von Personen führen, wenn die folgen-den Sicherheitshinweise nicht befolgt werden.
Bei einer nachträglichen Installation von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten in
die Maschine, mit Anschluß an das Bordnetz, muß der Verwender eigenverantwortlich prüfen, ob die Installation
Störungen der Fahrzeugelektronik oder anderer Komponenten verursacht.
Es ist vor allem darauf zu achten, daß die nachträglich installierten elektrischen und elektronischen Bauteile der
EMV-Richtlinie 89/336/EWG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen tragen.
Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme (z.B. Funk, Telefon) müssen zusätzlich
insbesondere folgende Anfor-derungen erfüllt werden:
l Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß den gültigen Landesvorschriften (z.B. BZT-Zulassung in
Deutschland) eingebaut werden;
l Das Gerät muß fest installiert werden; (bei Schweißarbeiten sind alle Anschlußstecker von der
Elektronik zu trennen)
l Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrzeuges ist nur über eine Verbindung
zu einer fest installierten Außenantenne zulässig;
l Das Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik einzubauen;
l Beim Antenneneinbau ist auf eine fachgerechte Installation mit guter Masseverbindung zwischen
Antenne und Fahrzeugmasse zu achten.
l Stromversorgung nur über Bordelektrik und niemals über Elektronik-Kabelsatz
l Der Abstand zu funktechnischen Einrichtungen muß ausreichend groß sein.
Für die Verkabelung und Installation sowie die max. zulässige Stromabnahme sind zusätzlich die Einbauan-
leitungen des Maschinen-Herstellers zu beachten.
Installation nur in Fachwerkstatt (eventuell Rücksprache mit Fa. HOLDER)
2