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Zulässige Lithium-Ionen-Batterien; Bekanntgeben Des Einsatzes Von Lithium-Ionen-Batterien; Gefährdungsbeurteilung - Still FM-X-14 Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen für den sicheren Betrieb
Zulässige Lithium-Ionen-Batterien
– Ausschließlich von STILL für diesen Stapler
freigegebene Lithium-Ionen-Batterien ver-
wenden. Die Maße der Batterie müssen ge-
nau den Maßen des Batterierahmens im
Fahrzeug entsprechen. Der Einbau einer
kleineren oder größeren Batterie gefährdet
die Standsicherheit des Staplers.
– Zusätzlich die Betriebsanleitung der Lithi-
um-Ionen-Batterie beachten.
Bekanntgeben des Einsatzes von Lithi-
um-Ionen-Batterien
Wir empfehlen dem Betreiber, die örtliche
Feuerwehr über den geplanten Einsatz von
Staplern mit Lithium-Ionen-Batterien zu unter-
richten.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Beleg-
schaft müssen darüber aufgeklärt werden,
dass Stapler mit Lithium-Ionen-Batterien ein-
gesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber ist nach §3 der Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, in ei-
ner eigenen Gefährdungsbeurteilung die Ge-
fahren einzuschätzen, die von Lithium-Ionen-
Batterien für seinen Betrieb ausgehen können.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
Qualifikation des Fahrers
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, die im
Kapitel „Definition der verantwortlichen Perso-
nen" im Abschnitt „Fahrer" beschrieben sind,
Folgendes beachten:
Der Fahrer muss in den Betrieb der Lithium-
Ionen-Batterie eingewiesen sein.
Nur Fahrer, die in den Betrieb und die Ge-
fahren der Lithium-Ionen Batterien einge-
wiesen sind, dürfen diese Stapler führen.
Verhalten im Brandfall
Von beschädigten Lithium-Ionen-Batterien
geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Bei einem
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Sicherheit

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