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Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Betriebsstoffen
Entsorgung von Betriebsstoffen
UMWELTHINWEIS
Die bei der Reparatur, Wartung und Reinigung
anfallenden Stoffe sind ordnungsgemäß zu
sammeln und entsprechend den nationalen
Vorschriften des Einsatzlandes zu entsorgen.
Die Arbeiten dürfen nur an den hierfür vorge-
sehenen Plätzen vorgenommen werden. Es
ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Umwelt-
verschmutzung vermieden wird.
– Ausgelaufene Flüssigkeiten wie Hydrauliköl,
Bremsflüssigkeit oder Getriebeöl mit Ölbin-
demittel sofort beseitigen.
– Ausgelaufene Batteriesäure sofort neutrali-
sieren.
– Stets nationale Vorschriften zur Entsorgung
von Altöl beachten.
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51908078000 DE - 05/2022 - 09
Sicherheit