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Grundlagen für den sicheren Betrieb
Zulässige Lithium-Ionen-Batterien
– Ausschließlich von STILL für diesen Stapler
freigegebene Lithium-Ionen-Batterien
verwenden.
Bekanntgeben des Einsatzes von
Lithium-Ionen-Batterien
Wir empfehlen dem Betreiber, die örtliche
Feuerwehr über den geplanten Einsatz von
Staplern mit Lithium-Ionen-Batterien zu
unterrichten.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Beleg-
schaft müssen darüber aufgeklärt werden,
dass Stapler mit Lithium-Ionen-Batterien ein-
gesetzt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Der Betreiber ist nach §3 der Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, in
einer eigenen Gefährdungsbeurteilung die
Gefahren einzuschätzen, die von Lithium-Io-
nen-Batterien für seinen Betrieb ausgehen
können.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
Qualifikation des Fahrers
Zusätzlich zu den Voraussetzungen, die
im Kapitel „Definition der verantwortlichen
Personen" im Abschnitt „Fahrer" beschrieben
sind, Folgendes beachten:
• Der Fahrer muss in den Betrieb der Lithium-
Ionen-Batterie eingewiesen sein.
• Nur eingewiesene Fahrer dürfen diese
Stapler führen.
Verhalten im Brandfall
Von beschädigten Lithium-Ionen-Batterien
geht eine erhöhte Brandgefahr aus. Bei einem
Brand sorgen große Mengen Wasser für die
bestmögliche Kühlung der Batterie.
– Den Brandort schnellstmöglich evakuieren.
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Sicherheit