Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Benutzerprüfung, Pflege Und Lagerung Der Ausrüstung - EDELRID FLEX LITE Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
kompetente Person, die die Verwendung beur-
teilt, Maßnahmen ergreifen, um sicherzustel-
len, dass ein Sturz nur mit den Füßen voran
erfolgen kann. Das kann die Begrenzung der
erlaubten Freifallhöhe einschließen. Eine Brust-
Befestigung, die in eine einstellbare Art von
Brustgurt eingebaut ist, kann möglicherweise
dazu führen, dass der Brustgurt hochrutscht
und den Nutzer bei einem Sturz, beim Heraus-
ziehen, beim Hängen, ... würgt. Für diese Nut-
zungen sollte die kompetente Person Komplett-
gurt-Ausführungen mit einer festen Brust-Be-
festigung erwägen.
12. Frontal: Die Frontal-Befestigung dient als Ver-
bindung bei der Leiterbesteigung für geführte
Arten von Absturzsicherungen, bei denen der
Sturz in keiner anderen Richtung als mit den
Füßen voran möglich ist, oder sie kann zur Ar-
beitspositionierung verwendet werden. Die
Frontal-Befestigung eines Nutzers wird nach
einem Sturz oder bei der Arbeitspositionierung
zu einer Sitz-Haltung mit aufrechtem Oberkör-
per führen, wobei das Gewicht auf die Ober-
schenkel und das Gesäß konzentriert wird. Bei
einem Sturz mit Frontal-Befestigung soll die
Konstruktion des Komplettgurtes die Belastung
mit Hilfe des Beckengurtes direkt um die Ober-
schenkel herum und unter das Gesäß lenken.
Falls die Frontal-Befestigung als Absturzsiche-
rung genutzt wird, sollte die kompetente
Person, die die Verwendung beurteilt, Maßnah-
men ergreifen, um sicherzustellen, dass ein
Sturz nur mit den Füßen voran erfolgen kann.
Das kann die Begrenzung der erlaubten Freifall-
höhe einschließen.
13. Schulter: Die Schulter-Befestigungselemente
sollen paarweise genutzt werden und sind eine
für Rettung sowie Abseilen/Herausziehen zu-
gelassene Befestigung. Die Schulter-Befesti-
gungselemente sollen nicht als Absturzsiche-
rung genutzt werden. Es wird empfohlen,
Schulter-Befestigungselemente in Verbindung
mit einer Schultertrage zu nutzen, in die ein
Spreizelement eingebaut ist, um die Schulter-
riemen des Komplettgurtes voneinander ge-
trennt zu halten.
14. Hintere Taille: Die Hintere-Taille-Befestigung
soll einzig und allein zur Fortbewegungs-Be-
grenzung genutzt werden. Das Hintere-Taille-
Befestigungselement soll nicht als Absturzsi-
cherung genutzt werden. Unter keinen Umstän-
den ist es zulässig, die Hintere-Taille-Befesti-
gung zu einem anderen Zweck als dem der
Fortbewegungs-Begrenzung zu nutzen. Die
Hintere-Taille-Befestigung soll nur minimaler
Belastung durch die Taille des Nutzers ausge-
setzt sein, sie soll niemals genutzt werden, um
das ganze Gewicht des Nutzers zu tragen.
15. Hüfte: Die Hüft-Befestigungselemente sollen
paarweise genutzt werden und sie sollen einzig
und allein zur Arbeitspositionierung genutzt
werden. Die Hüft-Befestigungselemente sollen
nicht als Absturzsicherung genutzt werden.
Hüft-Befestigungen werden oft von Baumpfle-
gern, Versorgungsarbeitern, die an Masten
hochsteigen, und Bauarbeitern, die Beweh-
rungsstahl zusammenbinden und an Scha-
lungswänden klettern zur Arbeitspositionierung
genutzt. Nutzer werden davor gewarnt, Hüft-
Befestigungselemente (oder irgendeinen ande-
ren starren Punkt am Komplettgurt) zur Aufbe-
wahrung des ungenutzten Endes eines Absturz-
sicherungs-Klettersteigsets zu nutzen, da dies
eine Stolpergefahr darstellen kann, oder im
Falle eines mehrästigen Sets durch den unge-
nutzten Teil des Sets eine ungünstige Belastung
auf den Komplettgurt und den Träger verursa-
chen könnte.
16. Hängesitz: Die Hängesitz-Befestigungselemen-
te sollen paarweise genutzt werden und sie
sollen einzig und allein zur Arbeitspositionie-
rung genutzt werden. Die Hängesitz-Befesti-
gungselemente sollen nicht als Absturzsiche-
rung genutzt werden. Hängesitz-Befestigungen
werden oft für längere schwebende Tätigkeiten
genutzt, bei denen der Nutzer auf dem Hänge-
sitz, der zwischen den beiden Befestigungsele-
menten gebildet wird, sitzen kann. Ein Beispiel
dafür sind Fensterputzer großer Gebäude.
BENUTZERPRÜFUNG, PFLEGE UND LAGERUNG
DER AUSRÜSTUNG
Benutzer persönlicher Absturzsicherungssysteme
sollen zumindest alle Herstelleranweisungen bezüg-
lich Prüfung, Pflege und Lagerung der Ausrüstung
befolgen. Das Unternehmen des Benutzers soll die
Herstelleranweisungen aufheben und sie allen Be-
nutzern leicht zugänglich machen. Siehe ANSI/
ASSP Z359.2, Mindestanforderungen für ein ge-
plantes Absturzsicherungsprogramm bezüglich Be-
nutzerprüfung, Pflege und Lagerung der Ausrüstung.
1. Zusätzlich zu den Prüfanforderungen, die in den
Herstelleranweisungen dargelegt sind, soll die
Ausrüstung vor jeder Nutzung durch den Benut-
zer und zusätzlich von einer kompetenten
Person, die jemand anderes als der Nutzer ist, in
Abständen von maximal einem Jahr, geprüft
werden auf:
- Fehlen oder Unleserlichkeit von Markierungen
- Fehlen von irgendwelchen Elementen, die sich auf
die Form, den Sitz oder die Funktion der Ausrüs-
tung auswirken
- Hinweise auf Mängel oder Schäden an Metall-
Elementen, einschließlich Rissen, scharfen
Kanten, Verformung, Korrosion, chemischem An-
griff, Überhitzung, Veränderung und übermäßi-
gem Verschleiß.
- Hinweise auf Mängel oder Schäden an Gurten oder
Seilen, einschließlich Ausfransen, Aufspleißen,
Aufdrehen, Knicken, Verknoten, Verschnüren, ge-
rissener oder herausgezogener Nähte, übermäßi-
ger Verlängerung, chemischem Angriff, übermäßi-
ger Verschmutzung, Abrieb, Veränderung, benötig-
ter oder übermäßiger Schmierung, übermäßiger
Alterung und übermäßigem Verschleiß
2. Prüfkriterien für die Ausrüstung sollen durch das
Unternehmen des Nutzers festgelegt werden.
Solche Kriterien für die Ausrüstung sollen genau-
so hoch oder höher als die Kriterien sein, die
entweder in dieser Norm oder den Herstelleran-
weisungen festgelegt sind, in jedem Fall den
höheren der beiden.
3. Ergibt die Prüfung Mängel, Schäden oder unzu-
reichende Pflege der Ausrüstung, soll die Ausrüs-
tung dauerhaft aus dem Verkehr gezogen oder
durch ihren ursprünglichen Hersteller oder einen
durch ihn Bestimmten einer angemessenen kor-
rektiven Wartung unterzogen werden, bevor sie
wieder in Betrieb genommen wird.
Pflege und Lagerung
1. Pflege und Lagerung der Ausrüstung soll durch
das Unternehmen des Nutzers gemäß den Her-
stelleranweisungen durchgeführt werden. Einzig-
artige Probleme, die aufgrund der Nutzungsbe-
dingungen auftreten können, sollen dem Herstel-
ler mitgeteilt werden.
2. Ausrüstung, die Pflege braucht oder für die
Pflege geplant ist, soll als „nicht verwendbar"
gekennzeichnet und außer Betrieb genommen
werden.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis