VERBOTE
d
VERBOT
– Die Benutzung des Gerätes von Kin-
dern unter 8 Jahren. Dieses Gerät darf
nicht von Kindern unter 8 Jahren und
Personen mit eingeschränkten kör-
perlichen, sensorischen oder geisti-
gen Fähigkeiten oder ohne die notwen-
dige Erfahrung oder Kenntnis benutzt
werden, sofern sie nicht in den siche-
ren Gebrauch des Geräts eingewiesen
wurden und die Gefahren verstanden
haben.
– das Spielen von Kindern mit dem Ge-
rät.
– die für den Benutzer vorgesehene Rei-
nigung und Wartung von Kindern ohne
Beaufsichtigung durchführen zu las-
sen.
– elektrische Geräte oder Vorrichtungen
wie Schalter, Haushaltsgeräte usw. zu
betätigen, wenn der Geruch von Brenn-
stoffen oder unverbrannten Stoffen
wahrgenommen wird. In diesem Fall:
- zum Belüften des Raums Türen und
Fenster öffnen;
- den Absperrhahn des Brennstoffs
schließen;
- und zeitnah qualifiziertes Fachperso-
nal hinzuziehen.
– das Gerät zu berühren, wenn man bar-
fuß ist und Körperteile nass sind.
– technische Eingriffe oder Reinigungs-
arbeiten jeglicher Art vorzunehmen,
bevor das Gerät vom Stromnetz ge-
trennt, indem der Hauptschalter der
Anlage auf „OFF" (aus) gestellt wird,
und die Gaszufuhr geschlossen wurde.
– Änderungen an den Sicherheits- oder
Einstellvorrichtungen ohne Genehmi-
gung und Anweisungen des Geräte-
herstellers vorzunehmen.
d
VERBOT
– den Kondenswasserauslass zu schlie-
ßen (wenn vorhanden).
– an den Stromkabeln, die aus dem Gerät
kommen, zu ziehen, diese abzutrennen
oder zu verdrehen – auch dann, wenn
diese vom Stromnetz getrennt sind.
– den Heizkessel Witterungsbedingun-
gen auszusetzen. Dieser ist für den
Betrieb in teilweise geschützten Um-
gebungen gemäß EN 15502 mit einer
Höchsttemperatur von 60 °C und ei-
ner Mindesttemperatur von - 5 °C be-
stimmt. Es wird empfohlen, den Heiz-
kessel unter einem Dach auf einem
Balkon, in einer geschützten Nische
oder zumindest so zu installieren, dass
er
keinen
ausgesetzt ist (Regen, Hagel, Schnee).
Der Heizkessel ist serienmäßig mit ei-
ner Frostschutzfunktion ausgestattet.
– die Belüftungsöffnungen des Instal-
lationsraumes, wenn vorhanden, zu
schließen oder zu verkleinern.
– die Strom- und Brennstoffzufuhr des
Gerätes zu unterbrechen, wenn die
Außentemperatur unter den NULL-
PUNKT fallen kann (Frostgefahr).
– Behälter und entzündliche Stoffe im
Raum, indem das Gerät installiert ist,
zurückzulassen.
– Das Verpackungsmaterial nicht ord-
nungsgemäß zu entsorgen, da es eine
Gefahrenquelle darstellen kann. Es
muss daher gemäß den im Verwen-
dungsland geltenden Vorschriften ent-
sorgt werden.
Witterungsbedingungen
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