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C.6 Einsatz In Eichpflichtigen Anwendungen (Informativ) - Flintec DAS 72.1 Mark III Handbuch

Wäge-indikator
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C.6
EINSATZ IN EICHPFLICHTIGEN ANWENDUNGEN (Informativ)
Die Bezeichnung „Eichpflichtige Anwendung" trifft stets dann zu, wenn eine Wäge-Anwendung gesetzlichen
Vorgaben genügen muss. Heute unterliegen nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG Waagen und bestimmte
Zusatzeinrichtungen der Eichpflicht, wenn sie wie folgt verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird oder
im amtlichen Verkehr, wie bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen, ferner bei
Sachverständigen-Gutachten für Gerichte, oder
im Bereich der Heilkunde oder bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln oder
bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Derartige Anwendungen unterliegen global den jeweils gültigen staatlichen Eich-Vorschriften. Die meisten
Länder akzeptieren die geltenden Euro-Normen (EN) oder Empfehlungen der Internationalen Organisation für
staatliche Vorschriften im Mess-Wesen (OIML).
Das LDU 78.1 ist z.B. eine zugelassene Komponente für Wäge-Systeme gemäß OIML R76 und entspricht den
Leistungsanforderungen der Klasse III mit 5000 Teilen (e).
Die Zulassungsnummer lautet DK0199-R76-02.02 Rev. 1 vom 30.07.2003.
Beschränkungen beim Einsatz in eichpflichtigen-Anwendungen
Zum Erhalt eines Eich-Zertifikates ist es notwendig, bestimmte Funktionen wie "Nullpunkt-Korrektur" und
"Automatische Nullpunkt-Überwachung" in ihrer Wirkungsweise zu beschränken. In eichpflichtigen
Anwendungen muss die Anwendungs-Software sicherstellen, dass der Nullpunkt um nicht mehr als ±2 % (des
CM-Wertes) vom kalibrierten Wert zu verschieben ist. Außerdem darf die Tarier-Funktion nur bei positiven
Signalen (Gewichtswerten) arbeiten. Die Anzeige-Teilung ist z.B. auf 3000 d (oder 5000 d) zu begrenzen. Hier
sind Anwendungsbereich bzw. Eingangsempfindlichkeit mit 0,7 µV/e zu beachten.
Nach der Installation benötigen die Geräte ein Siegel des Prüf-Beamten der zuständigen Eich-Behörde. Damit
wird bestätigt, dass ein System den geltenden Eich-Bestimmungen entspricht.
Der Zugriffs-Registrierungs-Code (TAC)Die Anwender-Software muss für einen Schutz gegen die unzulässige
Anwendung von Kalibrier-Kommandos sorgen. Die Geräte der DAS-Baureihe bieten zu diesem Zweck den
„Zugriffs-Registrierungs-Code (TAC)", mit dem ein Zugriff auf die Kalibrier-Kommandos abgesichert wird. Diese
Kodierung wird im Gerät selber verwaltet und automatisch jeweils dann um 1 erhöht, wenn auf das System mit
einem wirksamen Kalibrier-Befehl zugegriffen wird. Im Verlauf des Zertifizierungs-Tests wird der Prüf-Beamte
der Eich-Behörde den TAC-Zählerstand notieren und darauf hinweisen, dass dem Anwender bei Veränderung
dieses Codes vor einer fälligen Nach-Inspektion der Eich-Behörde eine strafrechtliche Untersuchung droht.
Handbuch DAS 72.1
Seite 55

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