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EINSATZ IN EICHPFLICHTIGEN ANWENDUNGEN (Informativ)
Die Bezeichnung „Eichpflichtige Anwendung" trifft stets dann zu, wenn eine Wäge-Anwendung gesetzlichen
Vorgaben genügen muss. Heute unterliegen nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG Waagen und bestimmte
Zusatzeinrichtungen der Eichpflicht, wenn sie wie folgt verwendet oder zur Verwendung bereitgehalten werden:
im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird oder
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im amtlichen Verkehr, wie bei der Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen, ferner bei
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Sachverständigen-Gutachten für Gerichte, oder
im Bereich der Heilkunde oder bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln oder
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bei der Herstellung von Fertigpackungen.
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Derartige Anwendungen unterliegen global den jeweils gültigen staatlichen Eich-Vorschriften. Die meisten
Länder akzeptieren die geltenden Euro-Normen (EN) oder Empfehlungen der Internationalen Organisation für
staatliche Vorschriften im Mess-Wesen (OIML).
Das LDU 78.1 ist z.B. eine zugelassene Komponente für Wäge-Systeme gemäß OIML R76 und entspricht den
Leistungsanforderungen der Klasse III mit 5000 Teilen (e).
Die Zulassungsnummer lautet DK0199-R76-02.02 Rev. 1 vom 30.07.2003.
Beschränkungen beim Einsatz in eichpflichtigen-Anwendungen
Zum Erhalt eines Eich-Zertifikates ist es notwendig, bestimmte Funktionen wie "Nullpunkt-Korrektur" und
"Automatische Nullpunkt-Überwachung" in ihrer Wirkungsweise zu beschränken. In eichpflichtigen
Anwendungen muss die Anwendungs-Software sicherstellen, dass der Nullpunkt um nicht mehr als ±2 % (des
CM-Wertes) vom kalibrierten Wert zu verschieben ist. Außerdem darf die Tarier-Funktion nur bei positiven
Signalen (Gewichtswerten) arbeiten. Die Anzeige-Teilung ist z.B. auf 3000 d (oder 5000 d) zu begrenzen. Hier
sind Anwendungsbereich bzw. Eingangsempfindlichkeit mit 0,7 µV/e zu beachten.
Nach der Installation benötigen die Geräte ein Siegel des Prüf-Beamten der zuständigen Eich-Behörde. Damit
wird bestätigt, dass ein System den geltenden Eich-Bestimmungen entspricht.
Der Zugriffs-Registrierungs-Code (TAC)Die Anwender-Software muss für einen Schutz gegen die unzulässige
Anwendung von Kalibrier-Kommandos sorgen. Die Geräte der DAS-Baureihe bieten zu diesem Zweck den
„Zugriffs-Registrierungs-Code (TAC)", mit dem ein Zugriff auf die Kalibrier-Kommandos abgesichert wird. Diese
Kodierung wird im Gerät selber verwaltet und automatisch jeweils dann um 1 erhöht, wenn auf das System mit
einem wirksamen Kalibrier-Befehl zugegriffen wird. Im Verlauf des Zertifizierungs-Tests wird der Prüf-Beamte
der Eich-Behörde den TAC-Zählerstand notieren und darauf hinweisen, dass dem Anwender bei Veränderung
dieses Codes vor einer fälligen Nach-Inspektion der Eich-Behörde eine strafrechtliche Untersuchung droht.
Handbuch DAS 72.1
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