4.6.3.3.7 PZN Codes - Zusätzliche Prüfkriterien
Der PZN Code verwendet die Code 39 Symbologie mit einigen Einschränkungen. Mit dem PZN Code
wird eine Artikelnummer für die Verwendung im Apothekenhandel dargestellt. PZN ist die
Kurzbezeichnung für 'Pharma Zentral Nummer'.
Die Überprüfung der Prüfziffer ist zwingend vorgeschrieben und kann nicht abgeschaltet werden.
Der PZN Code startet immer mit einem "*" als Startzeichen, gefolgt vom Bindestrich "-" und gefolgt von
einer sechsstelligen Ziffernfolge sowie einer Prüfziffer.
Diese Prüfziffer errechnet sich nur aus den 6 vorangegangenen Ziffern ohne den Bindestrich. Der
Code schließt immer mit einem "*" als Stoppzeichen ab.
Die Ratio (das Verhältnis schmaler zu breiter Striche) ist nominal mit 1:2,5 angegeben und wird mit
einer Toleranz von 1:2,0 bis zu 1:3,0 zugelassen und geprüft.
Die Spezifikation verlangt für die Prüfung von PZN Codes eine Lichtquelle mit Rotlicht und mit einer
Wellenlänge von 670 nm. Aus diesem Grund ist es dringend angeraten, ausschließlich
Farbkombinationen zu verwenden, die von Rotlichtscannern (630 nm bis 680 nm) auch gut gelesen
werden können. Das REA Check ER verwendet immer eine Lichtquelle mit einer Wellenlänge von
660 nm. Die Messblende soll 6 mil betragen. Die Codegröße X ist zulässig zwischen 0,187 mm und
0,450 mm. Bei der Nominalgröße eines PZN Codes mit einer Modulgröße von X=0,25 mm wird eine
minimale Codehöhe von 8 bis 20 mm gefordert. Der Text "PZN" muss immer in der Klartextzeile mit
angegeben werden, darf aber niemals im Strichcode mit codiert werden.
Codabar – Zusätzliche Prüfkriterien (optional)
4.6.3.3.8
Der Codabar ist eine sehr alte Codesymbologie, welche in der
Pharmazeutischen Industrie und im Bereich von Fotolabors zum
Einsatz kommt. Er ist nicht mehr aktuell und sollte für neue
Anwendungen nicht mehr verwendet werden.
Der Codabar kann eine Prüfziffer verwenden, muss es aber nicht.
Die Prüfziffer wird nach Modulo 11 gebildet und wird vom
REA Check ER überprüft, wenn die Anwahlbox aktiviert ist.
Durch die Auswahlbox ANSI werden Größenverhältnisse zwischen
den schmalen und breiten Balken zwischen 1:2.5 und 1: 3.0
zugelassen, wenn die Modulbreite unter 0,5 mm liegt. Die ISO-Norm
erlaubt in jedem Fall Verhältnisse zwischen schmalen und breiten
Balken von 1:2 bis 1:3 ohne die Einschränkungen wie bei ANSI.
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©REA Elektronik GmbH, D-64367 Mühltal-Waschenbach
Handbuch REA Check ER -09/2014-
+49 (0) 6154 638-0