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Entsorgung; Garantiebestimmungen; Leistungserklärung - Novoferm iso20-4 ZF Original-Montage- Und Betriebsanleitung

Sektionaltore mit zugfeder
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Entsorgung

Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umwelt-
gerecht und nach den geltenden örtlichen Entsor-
gungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers
auf einem Elektro- oder Elektronik-Altgerät besagt,
dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im
Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien
Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sammelstellen für
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die
Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommu-
nalverwaltung. Durch die getrennte Sammlung von
Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen die Wieder-
verwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere
Formen der Verwertung von Altgeräten ermöglicht
sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den
Geräten möglicherweise enthaltenen gefährlichen
Stoffe für die Umwelt und die menschliche Gesund-
heit vermieden werden.
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Garantiebestimmungen

5 bzw. 10 Jahre Werksgarantie auf
Sektionaltore
Neben der Gewährleistung aufgrund unserer Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen gewähren wir 10 Jahre
Werksgarantie bei max. 50.000  Betriebszyklen auf
o.g. Sektionaltore.
Unsere Werksgarantie beträgt 5 Jahre auf Ver-
schleißteile wie Schlösser, Scharniere, Federn,
Lager, Laufrollen, Seilrollen und zugehörige Seile un-
ter normaler Beanspruchung oder bis zu 25.000  Be-
triebszyklen.
Eine 10-jährige Werksgarantie gewähren wir auf die
Sektionen gegen Durchrostung von innen nach au-
ßen, auf die Trennung Stahl vom Schaum sowie auf
Boden-, Zwischen- und Seitendichtungen sowie auf
Sturzdichtungen.
Bei Zugfedertoren sind die Mehrfachfederpakete und
die Doppel-Stahlseile nach ca. 25.000 Betriebszy-
klen, bei Torsionsfederwellentoren die Torsionsfeder-
welle komplett auszutauschen (siehe Montageanlei-
tung).
Sollten diese oder Teile davon, nachweisbar wegen
Material- oder Fabrikationsfehlern, unbrauchbar oder
in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sein,
werden wir diese nach unserer Wahl unentgeltlich
nachbessern oder neu liefern.
Für Schäden infolge mangelhafter oder nicht sachge-
rechter Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafter In-
betriebsetzung, nicht ordnungsgemäßer Bedienung,
nicht durchgeführter vorgeschriebener Wartungen,
nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie jeglichen
eigenmächtigen Änderungen an der Torkonstruktion
wird keine Haftung übernommen. Für An- und Um-
bauten sowie im Austausch bei Wartungs- oder Re-
paraturtätigkeiten darf nur Original-Zubehör verwen-
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det werden. Entsprechendes gilt auch für Schäden,
die durch den Transport, höhere Gewalt, Fremdein-
wirkung oder natürliche Abnutzung sowie besondere
atmosphärische Belastungen entstanden sind.
Weiterhin erlischt die Gewährleistung bei Nichtbeach-
tung unserer Einbau- und Bedienungsanleitung.
Nach eigenmächtigen Änderungen oder Nachbesse-
rungen von Funktionsteilen oder Aufbringen von zu-
sätzlichem Füllungsgewicht, welches von den vorge-
schriebenen Torsionsfedern nicht mehr ausgeglichen
wird, kann keine Haftung übernommen werden.
Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland einge-
bauten Torblätter im endbeschichteten Originalfarb-
ton erstreckt sich auf Haftung der Farbe bzw. Folie
sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Leichte
Farbänderungen, die im Laufe der Zeit auftreten kön-
nen, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und
im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Um-
welteinflüssen und benötigen zusätzlich entsprechen-
den Schutz. Von dieser Garantie ausgeschlossen
sind Mängel jeglicher Art, die durch Beschädigung
des Produktes hervorgerufen werden, wie z.B. Ab-
rieb, mechanische oder mutwillige Beschädigung,
Verschmutzung und unsachgemäße Reinigung.
Bei grundlackierten Toren muss die Endbehandlung
bauseitig innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum
erfolgen. Kleinere Oberflächenfehler, leichter Rostan-
satz, Staubeinschlüsse oder oberflächliche Kratzer
stellen bei grundlackierten Toren keinen Reklamati-
onsgrund dar, da sie nach dem Anschleifen und der
Endbehandlung nicht mehr sichtbar sind.
Bei Toren ab einer Breite von etwa 3 Metern und bei
dunklen Farb- oder Folientönen kann es bei direkter
Sonneneinstrahlung zu Durchbiegungen und Beein-
trächtigungen der Funktion kommen.
Technische Änderungen unserer Produkte aufgrund
von Produktumstellungen, Farb- oder Materialwech-
seln oder Änderungen von Produktionsverfahren und
damit deren äußeres Erscheinungsbild können vor-
kommen und sind im Rahmen eines garantiebeding-
ten Ersatzes bedingt zumutbar.
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen;
die betreffenden Teile sind uns auf Verlangen zuzu-
senden. Die Kosten für den Aus- und Einbau, Fracht
und Porti werden von uns nicht übernommen. Stellt
sich eine Beanstandung bei nachträglicher Begutach-
tung als unberechtigt heraus, so behalten wir uns vor,
uns entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Diese Garantie ist nur gültig in Verbindung mit der
quittierten Rechnung und beginnt mit dem Tage der
Lieferung.
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Leistungserklärung
Die Leistungserklärung in Ihrer jeweiligen Sprache
finden Sie im Anhang dieser Montageanleitung.
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!

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Diese Anleitung auch für:

Iso45-5 zf

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