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Entsorgung; Garantiebestimmungen - Novoferm iso20-4 ZF Original-Montage- Und Betriebsanleitung

Sektionaltore mit zugfeder
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Inhaltsverzeichnis

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Verfügbare Sprachen
  • DE

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  • DEUTSCH, seite 4
1. Die Demontage darf nur durch eine kompetente
Person erfolgen, siehe Kapitel 2.3 - Personal-
qualifikation.
2. Führen Sie die Demontage nie alleine durch. Ei-
nige der Arbeitsschritte können nur durch zwei
Personen ausgeführt werden.
3. Bringen Sie das Torblatt in die offene Endstel-
lung und sichern Sie es gegen einen Absturz.
4. Hängen Sie die Einzel-Drahtseile aus der unte-
ren Seilschwinge links und rechts aus und
schließen Sie das Tor langsam und vorsichtig.
5. Die weitere Demontage des Tores erfolgt sinn-
gemäß in umgekehrter Reihenfolge wie bei der
Montage.
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Entsorgung

Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umwelt-
gerecht und nach den geltenden örtlichen Entsor-
gungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers
auf einem Elektro- oder Elektronik-Altgerät besagt,
dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im
Hausmüll entsorgt werden darf. Durch die getrennte
Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sol-
len die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung
bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten
ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung
der in den Geräten möglicherweise enthaltenen ge-
fährlichen Stoffe für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit vermieden werden.
Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe
Sammelstellen für Elektro- und Elektronik- Altgeräte
zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Für Deutschland gilt die Pflicht der Vertreiber zur un-
entgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17
Absatz 1 und 2 gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz - ElektroG.
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Garantiebestimmungen

5 bzw. 10 Jahre Werksgarantie auf
Sektionaltore
Neben der Gewährleistung aufgrund unserer Ver-
kaufs- und Lieferbedingungen gewähren wir 10 Jahre
Werksgarantie bei max. 50.000  Betriebszyklen auf
o.g. Sektionaltore.
Unsere Werksgarantie beträgt 5 Jahre auf Ver-
schleißteile wie Schlösser, Scharniere, Federn,
Lager, Laufrollen, Seilrollen und zugehörige Seile un-
ter normaler Beanspruchung oder bis zu 25.000  Be-
triebszyklen.
Eine 10-jährige Werksgarantie gewähren wir auf die
Sektionen gegen Durchrostung von innen nach au-
ßen, auf die Trennung Stahl vom Schaum sowie auf
Boden-, Zwischen- und Seitendichtungen sowie auf
Sturzdichtungen.
14 - DE
Bei Zugfedertoren sind die Mehrfachfederpakete und
die Doppel-Stahlseile nach ca. 25.000 Betriebszy-
klen, bei Torsionsfederwellentoren die Torsionsfeder-
welle komplett auszutauschen (siehe Montageanlei-
tung).
Sollten diese oder Teile davon, nachweisbar wegen
Material- oder Fabrikationsfehlern, unbrauchbar oder
in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sein,
werden wir diese nach unserer Wahl unentgeltlich
nachbessern oder neu liefern.
Für Schäden infolge mangelhafter oder nicht sachge-
rechter Einbau- und Montagearbeiten, fehlerhafter In-
betriebsetzung, nicht ordnungsgemäßer Bedienung,
nicht durchgeführter vorgeschriebener Wartungen,
nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie jeglichen
eigenmächtigen Änderungen an der Torkonstruktion
wird keine Haftung übernommen. Für An- und Um-
bauten sowie im Austausch bei Wartungs- oder Re-
paraturtätigkeiten darf nur Original-Zubehör verwen-
det werden. Entsprechendes gilt auch für Schäden,
die durch den Transport, höhere Gewalt, Fremdein-
wirkung oder natürliche Abnutzung sowie besondere
atmosphärische Belastungen entstanden sind.
Weiterhin erlischt die Gewährleistung bei Nichtbeach-
tung unserer Einbau- und Bedienungsanleitung.
Nach eigenmächtigen Änderungen oder Nachbesse-
rungen von Funktionsteilen oder Aufbringen von zu-
sätzlichem Füllungsgewicht, welches von den vorge-
schriebenen Torsionsfedern nicht mehr ausgeglichen
wird, kann keine Haftung übernommen werden.
Die Oberflächengarantie für alle im Binnenland einge-
bauten Torblätter im endbeschichteten Originalfarb-
ton erstreckt sich auf Haftung der Farbe bzw. Folie
sowie Korrosionsschutz und Lichtechtheit. Leichte
Farbänderungen, die im Laufe der Zeit auftreten kön-
nen, sind vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
Tore und Toroberflächen eingebaut an der Küste und
im küstennahen Bereich unterliegen aggressiven Um-
welteinflüssen und benötigen zusätzlich entsprechen-
den Schutz. Von dieser Garantie ausgeschlossen
sind Mängel jeglicher Art, die durch Beschädigung
des Produktes hervorgerufen werden, wie z.B. Ab-
rieb, mechanische oder mutwillige Beschädigung,
Verschmutzung und unsachgemäße Reinigung.
Bei grundlackierten Toren muss die Endbehandlung
bauseitig innerhalb von drei Monaten ab Lieferdatum
erfolgen. Kleinere Oberflächenfehler, leichter Rostan-
satz, Staubeinschlüsse oder oberflächliche Kratzer
stellen bei grundlackierten Toren keinen Reklamati-
onsgrund dar, da sie nach dem Anschleifen und der
Endbehandlung nicht mehr sichtbar sind.
Bei Toren ab einer Breite von etwa 3 Metern und bei
dunklen Farb- oder Folientönen kann es bei direkter
Sonneneinstrahlung zu Durchbiegungen und Beein-
trächtigungen der Funktion kommen.
Diese Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung ist während der gesamten Nutzungsdauer aufzubewahren!

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Diese Anleitung auch für:

Iso45-5 zf

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