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Warnschild „Betreten Des Regals Verboten - Jungheinrich Under Pallet Carrier Largersystem Betriebsanleitung

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Pos.
Bezeichnung
t Fahrschiene des UPC-Shuttles
2
t Palettenauflageschiene
3
t Regalständer
68
t Mechanischer Endanschlag
69
t Tragfähigkeitsschild
70
o Warnschild „Betreten der Regalanlage verboten"
71
Netz (nach EN 619), dass das Betreten des Palettenkanals verhindert
o
72
Abmessungen der Maschen: 15 cm x 15 cm
t Regalauflage
73
t Halter für die Fahrschiene und Palettenauflageschiene
74
t
Kennzeichnet Serienausstattung
o
Kennzeichnet Zusatzausstattung
5.1
Warnschild „Betreten des Regals verboten"
Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Regal
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers mit technisch-organisatorischen
Maßnahmen (zum Beispiel Warnschilder (71), Netze (72), usw.) dafür zu sorgen,
dass es unbefugten Personen verboten ist, die Regalanlage zu betreten.
Der Betreiber des Regals muss dafür sorgen, dass beidseitig gut sichtbare
Warnschilder (Sicherheitskennzeichen nach BGV 8) mit dem Hinweis: „Betreten der
Regalanlage verboten" am Regal angebracht oder vor dem Regal aufgestellt wurden.
Z
Beispiel für das Warnschild „Betreten des Regals verboten".
53

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